Der Urlaubsanspruch bei 4-Tage-Woche und Teilzeit richtet sich nach der Zahl der Arbeitstage pro Woche: Wer an weniger Tagen arbeitet, hat weniger Urlaubstage, aber genauso viele freie Wochen wie Vollzeitkräfte. Bei einer 4-Tage-Woche ergibt sich aus 30 vertraglichen Urlaubstagen (bezogen auf die 5-Tage-Woche) ein Anspruch von 24 Urlaubstagen, gesetzlich sind es mindestens 16. Dieser Artikel erklärt die Formel nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), zeigt eine Tabelle für alle Modelle von 1 bis 6 Arbeitstagen, typische Sonderfälle und was im Baugewerbe nach dem Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) gilt.
- Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche (§ 3 BUrlG), umgerechnet 20 Tage bei 5 Arbeitstagen und 16 Tage bei der 4-Tage-Woche.
- Formel: Urlaubstage laut Vertrag × eigene Arbeitstage pro Woche ÷ Bezugs-Arbeitstage (meist 5). Aus 30 Tagen werden bei 4 Tagen 24, bei 3 Tagen 18 Urlaubstage.
- Teilzeitkräfte erhalten gleich viele Urlaubswochen wie Vollzeitkräfte. Arbeiten sie an 5 Tagen mit weniger Stunden, haben sie genauso viele Urlaubstage.
- Beim Wechsel von Vollzeit in Teilzeit darf bereits erworbener Urlaub nach der Rechtsprechung von EuGH und BAG nicht nachträglich gekürzt werden.
- Im Bauhauptgewerbe gelten für gewerbliche Arbeitnehmer eigene Regeln nach BRTV (30 Arbeitstage, Abwicklung über SOKA-BAU).
Urlaubsanspruch bei Teilzeit: die Grundregel
Das Bundesurlaubsgesetz kennt keine eigene Regel für Teilzeit. § 3 Abs. 1 BUrlG legt nur fest, dass der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage beträgt. Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind, also auch der Samstag. Das Gesetz geht damit von einer 6-Tage-Woche aus: 24 Werktage entsprechen genau 4 Wochen Urlaub.
Arbeitet jemand an weniger Tagen pro Woche, wird der Anspruch auf seine tatsächlichen Arbeitstage umgerechnet. Ziel ist, dass alle Beschäftigten gleich viele Wochen freinehmen können. Das ergibt sich auch aus dem Diskriminierungsverbot für Teilzeitkräfte in § 4 Abs. 1 TzBfG und dem Pro-rata-temporis-Grundsatz: Wer an 3 Tagen arbeitet, braucht für eine freie Woche eben nur 3 Urlaubstage.
Formel: Urlaubstage bei 4-Tage-Woche berechnen
Die Umrechnung folgt einer einfachen Formel. Maßgeblich ist, auf welche Arbeitswoche sich der Urlaub im Vertrag oder Tarifvertrag bezieht. Der gesetzliche Mindesturlaub bezieht sich auf 6 Werktage, die meisten Arbeitsverträge auf eine 5-Tage-Woche.
Beispiel 1: 4-Tage-Woche mit 30 Urlaubstagen
Eine Bauzeichnerin hat laut Vertrag 30 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche und wechselt in eine 4-Tage-Woche. Rechnung: 30 × 4 ÷ 5 = 24 Urlaubstage. Der gesetzliche Mindesturlaub läge bei 24 × 4 ÷ 6 = 16 Tagen, der Vertrag gewährt also mehr. Mit 24 Tagen kann sie wie bisher 6 Wochen freinehmen.
Beispiel 2: Urlaubstage bei 3-Tage-Woche
Ein Monteur in Teilzeit arbeitet montags bis mittwochs, der Betrieb gewährt 28 Urlaubstage auf Basis der 5-Tage-Woche. Rechnung: 28 × 3 ÷ 5 = 16,8 Urlaubstage. Gesetzlich stünden ihm mindestens 24 × 3 ÷ 6 = 12 Tage zu.
Beispiel 3: Vollzeit, aber 4-Tage-Woche
Auch bei einer 4-Tage-Woche mit 40 Stunden (4 × 10 Stunden) zählt nur die Zahl der Arbeitstage. Bei 30 Urlaubstagen im Vertrag ergeben sich 24 Urlaubstage. Ein Urlaubstag „kostet“ hier allerdings 10 Arbeitsstunden. Achten Sie bei 10-Stunden-Tagen zusätzlich auf die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes.
Tabelle: Urlaubstage nach Arbeitstagen pro Woche
| Arbeitstage pro Woche | Gesetzlicher Mindesturlaub | bei 25 Tagen (Bezug 5-Tage-Woche) | bei 28 Tagen | bei 30 Tagen |
|---|---|---|---|---|
| 6 Tage | 24 | 30 | 33,6 | 36 |
| 5 Tage | 20 | 25 | 28 | 30 |
| 4 Tage | 16 | 20 | 22,4 | 24 |
| 3 Tage | 12 | 15 | 16,8 | 18 |
| 2 Tage | 8 | 10 | 11,2 | 12 |
| 1 Tag | 4 | 5 | 5,6 | 6 |
Schneller geht es mit dem Urlaubsrechner: Sie geben Vertragsurlaub, Arbeitstage und Eintrittsdatum ein und erhalten den Anspruch für das Jahr, auch anteilig.
Bruchteile von Urlaubstagen: runden oder nicht?
Bei der Umrechnung entstehen oft Bruchteile wie 16,8 Tage. Eine allgemeine Pflicht zum Auf- oder Abrunden gibt es nicht. § 5 Abs. 2 BUrlG sieht eine Aufrundung nur beim Teilurlaub vor: Bruchteile von mindestens einem halben Tag werden dort auf volle Tage aufgerundet, etwa bei Eintritt oder Austritt im laufenden Jahr. Andere Bruchteile bleiben nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts als Bruchteil bestehen und sind entsprechend stundenweise zu gewähren oder bei Ende des Arbeitsverhältnisses abzugelten. Viele Betriebe runden zugunsten der Beschäftigten auf; das ist zulässig, eine Abrundung unter den Anspruch dagegen nicht.
Unregelmäßige Arbeitstage und Schichtmodelle
Wechselt die Zahl der Arbeitstage von Woche zu Woche, etwa im Schichtbetrieb oder bei saisonaler Verteilung, wird auf das Jahr umgerechnet. Grundlage ist die Zahl der Arbeitstage im Jahr im Verhältnis zu den Arbeitstagen einer Vollzeitkraft.
Wechsel von Vollzeit in Teilzeit im laufenden Jahr
Wechselt ein Mitarbeiter unterjährig in die 4-Tage-Woche, stellt sich die Frage, was mit dem bereits erworbenen Urlaub passiert. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Urlaub, den ein Arbeitnehmer in Vollzeit erworben, aber noch nicht nehmen konnte, durch den Wechsel in Teilzeit nicht gekürzt werden darf (u. a. Rechtssache C-486/08 „Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols“ und C-415/12 „Brandes“). Das Bundesarbeitsgericht hat seine frühere Praxis der vollständigen Umrechnung daraufhin aufgegeben.
- Zeitraum vor dem Wechsel: Urlaub wird anteilig nach dem alten Modell berechnet und bleibt in dieser Höhe erhalten.
- Zeitraum nach dem Wechsel: Urlaub wird anteilig nach dem neuen Modell berechnet.
- Praxis: Am einfachsten ist es, den Urlaub aus der Vollzeit möglichst vor dem Wechsel zu nehmen oder die Resttage schriftlich festzuhalten.
Wechselt umgekehrt jemand von Teilzeit in Vollzeit, wird der Anspruch für den Zeitraum ab dem Wechsel nach dem neuen Modell berechnet. Für die Bezahlung von Urlaub aus der Teilzeitphase gibt es Detailfragen, die im Einzelfall geprüft werden sollten.
Urlaub im Baugewerbe: Hinweis zum BRTV
Für gewerbliche Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe gilt nicht nur das BUrlG, sondern der allgemeinverbindliche Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV). Er sieht einen Jahresurlaub von 30 Arbeitstagen vor; Samstage zählen dort nicht als Arbeitstage. Der Urlaubsanspruch entsteht nach Beschäftigungstagen, und die Urlaubsvergütung wird über das Urlaubskassenverfahren der SOKA-BAU abgewickelt: Der Arbeitgeber zahlt Beiträge an die Kasse und erhält die ausgezahlte Urlaubsvergütung erstattet. Weil Ansprüche bei Arbeitgeberwechsel innerhalb der Branche mitgenommen werden, sieht die Berechnung anders aus als im übrigen Arbeitsrecht.
Für Angestellte im Baugewerbe, für das Ausbaugewerbe und für Handwerksbetriebe anderer Branchen gelten eigene Tarifverträge oder allein der Arbeitsvertrag. Prüfen Sie deshalb immer, welcher Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis anwendbar ist. Aktuelle Beitragssätze und Verfahrensregeln veröffentlicht die SOKA-BAU.
Urlaub bei Eintritt oder Austritt im laufenden Jahr
Den vollen Urlaubsanspruch erwerben Beschäftigte erst nach 6 Monaten Wartezeit (§ 4 BUrlG). Wer vorher ausscheidet oder in der zweiten Jahreshälfte eintritt, erhält nach § 5 Abs. 1 BUrlG für jeden vollen Monat ein Zwölftel des Jahresurlaubs. Beispiel: 4-Tage-Woche, 24 Urlaubstage, Eintritt am 1. August: 5 volle Monate × 24 ÷ 12 = 10 Urlaubstage. Scheidet jemand in der zweiten Jahreshälfte nach erfüllter Wartezeit aus, bleibt mindestens der volle gesetzliche Mindesturlaub erhalten; für den vertraglichen Mehrurlaub kann der Vertrag eine Zwölftelung vorsehen.
Typische Fehler bei der Urlaubsberechnung in Teilzeit
- Stunden statt Tage umrechnen: Bei 5 Tagen mit reduzierten Stunden bleibt die Zahl der Urlaubstage gleich.
- Mindesturlaub falsch ansetzen: Die 24 Werktage beziehen sich auf die 6-Tage-Woche, nicht auf 5 Arbeitstage.
- Alten Urlaub beim Wechsel kürzen: In Vollzeit erworbener Resturlaub darf nicht nachträglich verringert werden.
- Bruchteile streichen: Abrunden unter den tatsächlichen Anspruch ist unzulässig.
- Tarifvertrag übersehen: Im Bauhauptgewerbe gelten für gewerbliche Arbeitnehmer die BRTV-Regeln mit Urlaubskasse.
- Keine Dokumentation: Ohne nachvollziehbare Urlaubs- und Arbeitszeitliste entsteht bei Austritt schnell Streit über Resttage und Abgeltung. Für Anträge auf Papier gibt es die Urlaubsantrag Vorlage.