Urlaubsantrag: Rechtsgrundlagen nach BUrlG
Den gesetzlichen Mindesturlaub regelt das Bundesurlaubsgesetz. Er beträgt 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche, das entspricht 20 Arbeitstagen bei einer Fünf-Tage-Woche (§ 3 BUrlG). Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag sehen oft mehr vor. Einen bestimmten Antrag schreibt das Gesetz nicht vor, ein schriftlicher Urlaubsantrag schafft aber Klarheit über Zeitraum, Anspruch und Genehmigung. Wie sich der Anspruch bei Teilzeit berechnet, erklärt der Artikel Urlaubsanspruch bei Teilzeit.
| Vorschrift | Inhalt | Feld im Urlaubsantrag |
|---|---|---|
| § 3 BUrlG | Mindesturlaub 24 Werktage, bei 5-Tage-Woche 20 Arbeitstage | Jahresanspruch |
| § 4 BUrlG | Voller Anspruch erst nach sechs Monaten Wartezeit | Jahresanspruch |
| § 5 BUrlG | Teilurlaub von einem Zwölftel je vollem Monat | Jahresanspruch |
| § 7 Abs. 1 BUrlG | Urlaubswünsche berücksichtigen, außer dringende betriebliche Belange oder vorrangige Wünsche anderer | Entscheidung |
| § 7 Abs. 3 BUrlG | Übertragung nur aus dringenden Gründen bis 31. März | Übertrag, Verfall |
| § 9 BUrlG | Krankheitstage mit ärztlichem Attest werden nicht angerechnet | Bereits genommen |
| § 208 SGB IX | Zusatzurlaub von fünf Arbeitstagen für schwerbehinderte Menschen bei 5-Tage-Woche | Zusatzurlaub |
Hinweispflicht vor dem Verfall
Urlaub verfällt nach der Rechtsprechung von EuGH und Bundesarbeitsgericht nur, wenn der Arbeitgeber den Mitarbeiter rechtzeitig und konkret aufgefordert hat, den Urlaub zu nehmen, und auf den drohenden Verfall hingewiesen hat. Das Feld „Übertrag verfällt am“ hilft, diesen Hinweis im Blick zu behalten.
Urlaub im Baugewerbe und Handwerk
Im Bauhauptgewerbe gilt der Bundesrahmentarifvertrag Bau mit 30 Arbeitstagen Jahresurlaub. Die Urlaubsvergütung wird über das Urlaubskassenverfahren der SOKA-BAU abgewickelt, damit Ansprüche auch bei Arbeitgeberwechsel erhalten bleiben. In anderen Handwerken gelten die jeweiligen Tarif- oder Arbeitsverträge. Planen Sie Urlaub in der Saison früh, damit Kolonnen und Baustellen besetzt bleiben. Den Anspruch rechnen Sie mit dem Urlaubsrechner nach, die Arbeitstage eines Zeitraums mit dem Arbeitstage-Rechner.
Sonderurlaub, unbezahlter Urlaub und Bildungsurlaub
Sonderurlaub ist kein Erholungsurlaub. Bei Anlässen wie Hochzeit, Geburt eines Kindes oder Todesfall in der Familie kann nach § 616 BGB oder nach Tarifvertrag eine bezahlte Arbeitsbefreiung bestehen, sofern der Arbeitsvertrag sie nicht ausschließt. Unbezahlter Urlaub ist eine freiwillige Vereinbarung. Bildungsurlaub regeln die Länder in eigenen Gesetzen; Bayern und Sachsen haben keinen gesetzlichen Bildungsurlaub. Kreuzen Sie die Art deshalb immer an, damit das Urlaubskonto richtig geführt wird.
Typische Fehler beim Urlaubsantrag
- Urlaub nur mündlich zugesagt: Später ist streitig, ob und für welchen Zeitraum er genehmigt war.
- Resturlaub nicht berechnet, sodass mehr Tage genehmigt werden, als vorhanden sind.
- Kein Hinweis auf den drohenden Verfall, sodass alter Urlaub weiter besteht.
- Krankheitstage während des Urlaubs trotz Attest als Urlaub gezählt.
- Antrag ohne Begründung abgelehnt, obwohl § 7 Abs. 1 BUrlG Gründe verlangt.
- Selbst genommener Urlaub ohne Genehmigung geduldet.
