Berichtsheft in der Ausbildung: gesetzliche Pflicht
Auszubildende sind verpflichtet, einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis zu führen (§ 13 Satz 2 Nr. 7 BBiG). Umgangssprachlich heißt er Berichtsheft. Der Ausbildungsbetrieb muss die Auszubildenden dazu anhalten, ihnen das Führen während der Ausbildungszeit ermöglichen und den Nachweis regelmäßig durchsehen (§ 14 BBiG). Ohne vollständigen Ausbildungsnachweis wird niemand zur Abschluss- oder Gesellenprüfung zugelassen (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG, § 36 Abs. 1 Nr. 2 HwO).
| Beteiligter | Pflicht | Grundlage |
|---|---|---|
| Auszubildende/r | Ausbildungsnachweis vollständig und regelmäßig führen | § 13 Satz 2 Nr. 7 BBiG |
| Ausbildungsbetrieb | zum Führen anhalten, Zeit dafür einräumen, regelmäßig durchsehen | § 14 BBiG |
| Zuständige Kammer | Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen, Vorgaben zur Form | § 43 BBiG, § 36 HwO |
Wöchentlich oder täglich: welche Form ist erlaubt?
Der Ausbildungsnachweis kann täglich oder wöchentlich geführt werden. Viele Kammern folgen dabei der Empfehlung des Bundesinstituts für Berufsbildung. Diese Vorlage nutzt die wöchentliche Form mit Tageszeilen, weil sie in Bau und Handwerk am verbreitetsten ist: Je Tag stehen Lernort und Tätigkeiten, am Ende der Woche zeichnet der Ausbilder ab. Ob die Kammer eine bestimmte Form vorschreibt oder eigene Vordrucke bereitstellt, sollten Sie vor Ausbildungsbeginn klären.
Lernorte in der Bauausbildung
Die Ausbildung in Bauberufen findet an drei Lernorten statt: im Betrieb und auf der Baustelle, in der Berufsschule und in der überbetrieblichen Ausbildung, im Handwerk oft ÜLU genannt. Die Vorlage hat für jeden Tag ein Lernort-Feld und getrennte Freitextfelder für Unterweisungen und Berufsschule. Urlaub, Krankheit und Feiertage werden ebenfalls eingetragen, damit keine Woche lückenhaft wirkt.
So schreiben Auszubildende ein gutes Berichtsheft
- Tätigkeiten mit Fachbegriffen beschreiben: „Mauerwerk aus Kalksandstein 17,5 cm im Verband gemauert“ statt „gemauert“.
- Werkzeuge, Maschinen und Materialien nennen, das hilft beim Lernen für die Prüfung.
- Sicherheitsunterweisungen eintragen, etwa die Sicherheitsunterweisung vor einer neuen Baustelle.
- Stunden je Tag realistisch angeben, sie sollten mit dem Stundenzettel übereinstimmen.
- Jede Woche sofort abschließen und unterschreiben lassen, nicht kurz vor der Prüfung nachschreiben.
Aufgaben des Ausbilders beim Durchsehen
Der Ausbilder prüft, ob die Einträge vollständig sind und zum Ausbildungsrahmenplan passen. Fehlen Inhalte des Rahmenplans über längere Zeit, ist das ein Hinweis, die Einsätze anders zu planen. Die Durchsicht ist auch ein guter Anlass für ein kurzes Feedbackgespräch. Mit der Unterschrift bestätigt der Ausbilder die Durchsicht, nicht jede Formulierung.
Typische Fehler beim Ausbildungsnachweis
- Wochen fehlen oder sind nicht unterschrieben, die Zulassung zur Prüfung verzögert sich.
- Gleiche Texte Woche für Woche kopiert, der Ausbilder erkennt keinen Lernfortschritt.
- Betrieb gibt keine Zeit zum Schreiben, obwohl § 14 BBiG das verlangt.
- Berufsschulthemen werden nicht eingetragen.
- Vorgaben der Kammer zur Form werden nicht beachtet.
