Den Urlaubsanspruch bei Teilzeit oder 4-Tage-Woche berechnen Sie mit der Formel Urlaubstage bei Vollzeit × eigene Arbeitstage pro Woche ÷ Arbeitstage bei Vollzeit: Aus 30 Tagen bei der 5-Tage-Woche werden bei 4 Arbeitstagen 24 Urlaubstage. Der Rechner rechnet die Tage um, zeigt die Werte für 1 bis 6 Arbeitstage pro Woche und ermittelt den Teilurlaub, wenn das Arbeitsverhältnis im Laufe des Jahres beginnt oder endet.
Urlaub bei Teilzeit berechnen: die Formel
Urlaubsanspruch = Urlaubstage bei Vollzeit × eigene Arbeitstage pro Woche ÷ Arbeitstage pro Woche bei Vollzeit. Entscheidend ist die Zahl der Arbeitstage, nicht die Stundenzahl. Wer an weniger Tagen arbeitet, braucht für eine Woche Urlaub auch weniger Urlaubstage, hat also gleich viele Wochen frei. Für den Teilurlaub kommt hinzu: × volle Monate ÷ 12 (§ 5 Abs. 1 BUrlG).
Urlaubstage 4-Tage-Woche und Teilzeit: Tabelle
| Arbeitstage pro Woche | bei 20 Tagen (gesetzlich) | bei 25 Tagen | bei 28 Tagen | bei 30 Tagen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 4 | 5 | 5,6 | 6 |
| 2 | 8 | 10 | 11,2 | 12 |
| 3 | 12 | 15 | 16,8 | 18 |
| 4 | 16 | 20 | 22,4 | 24 |
| 5 | 20 | 25 | 28 | 30 |
| 6 | 24 | 30 | 33,6 | 36 |
Beispielrechnungen zum Urlaubsanspruch
Beispiel 1: 4-Tage-Woche
Vertrag: 30 Urlaubstage bei 5-Tage-Woche. Die Mitarbeiterin arbeitet 4 Tage pro Woche: 30 × 4 ÷ 5 = 24 Urlaubstage. Das gilt auch, wenn sie an diesen 4 Tagen insgesamt 40 Stunden arbeitet.
Beispiel 2: Teilzeit mit 3 Tagen
30 × 3 ÷ 5 = 18 Urlaubstage. Mit 18 freien Arbeitstagen hat der Mitarbeiter wie in Vollzeit 6 Wochen Urlaub.
Beispiel 3: Eintritt im laufenden Jahr
Eintritt am 01.08.2026, 30 Tage bei 5-Tage-Woche. Bis Jahresende sind 5 volle Monate erreicht, die Wartezeit von 6 Monaten (§ 4 BUrlG) wird im Jahr nicht erfüllt. Teilurlaub: 30 × 5 ÷ 12 = 12,5 Tage, aufgerundet 13 Tage, weil Bruchteile ab einem halben Tag aufzurunden sind (§ 5 Abs. 2 BUrlG).
Beispiel 4: Wechsel von Vollzeit in Teilzeit
Januar bis Juni 5 Tage, ab Juli 3 Tage pro Woche, 30 Tage bei Vollzeit: 30 × 6 ÷ 12 = 15 Tage plus 18 × 6 ÷ 12 = 9 Tage, zusammen 24 Tage. Rechnen Sie dafür die beiden Zeiträume getrennt. Urlaub, der vor dem Wechsel in Vollzeit erworben wurde, darf nach der Rechtsprechung von EuGH und BAG nicht nachträglich gekürzt werden.
Rechtsgrundlage: Bundesurlaubsgesetz
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage (§ 3 Abs. 1 BUrlG). Werktage sind alle Tage außer Sonn- und Feiertagen, also Montag bis Samstag; bei einer 5-Tage-Woche entspricht das 20 Arbeitstagen. Der volle Anspruch entsteht nach 6 Monaten (§ 4 BUrlG), davor und bei Ausscheiden in der ersten Jahreshälfte gibt es Teilurlaub (§ 5 BUrlG). Teilzeitkräfte dürfen nicht schlechter gestellt werden (§ 4 TzBfG). Schwerbehinderte Menschen erhalten 5 Arbeitstage Zusatzurlaub (§ 208 SGB IX). Mehr Beispiele im Beitrag Urlaubsanspruch bei Teilzeit.
Urlaub nach Werktagen oder Arbeitstagen?
Steht im Vertrag ein Anspruch in Werktagen, wählen Sie im Rechner die 6-Tage-Woche als Bezug. Beispiel: 24 Werktage bei einer 5-Tage-Woche ergeben 24 × 5 ÷ 6 = 20 Arbeitstage. Damit die Zahl der Arbeitstage pro Woche belegt ist, sollten die tatsächlichen Arbeitstage erfasst sein, etwa mit einer Stundenzettel-Vorlage oder digital, siehe Arbeitszeiterfassung auf der Baustelle.
Typische Fehler bei der Urlaubsberechnung
- Urlaub nach Stunden statt nach Arbeitstagen umgerechnet.
- 24 Werktage mit 24 Arbeitstagen verwechselt: Bei einer 5-Tage-Woche sind es 20 Arbeitstage.
- Bruchteile unter einem halben Tag gestrichen: Sie werden nicht abgerundet, sondern bleiben als Bruchteil bestehen.
- Teilurlaub gekürzt, obwohl der Mitarbeiter nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet: Dann besteht der volle Jahresanspruch.
- Bei unregelmäßiger Verteilung mit der Wochenformel gerechnet: Dann mit Jahresarbeitstagen rechnen, etwa Urlaub × eigene Arbeitstage im Jahr ÷ 260.