Wozu dient eine Auftragsbestätigung im Handwerk?
Eine Auftragsbestätigung ist die schriftliche Antwort des Handwerksbetriebs auf eine Bestellung oder auf die Annahme eines Angebots. Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht; ein Werkvertrag kommt schon durch Angebot und Annahme zustande (§§ 145 ff., § 631 BGB), auch mündlich. Die Bestätigung schafft aber Beweis: Wer Leistungsumfang, Preis, Termine und Zahlungsbedingungen schriftlich festhält, vermeidet spätere Streitigkeiten über Nachträge und Abrechnung. Das passende Gegenstück ist das Angebot Muster für Handwerker.
Rechtliche Wirkung: Bestätigung oder neues Angebot
Stimmt die Auftragsbestätigung mit der Bestellung überein, bestätigt sie nur den bestehenden Vertrag. Weicht sie ab, etwa bei Preis, Menge, Termin oder Zahlungsbedingungen, gilt sie nach § 150 Abs. 2 BGB als Ablehnung verbunden mit einem neuen Angebot. Der Vertrag kommt dann erst zustande, wenn der Kunde die Abweichung annimmt. Kennzeichnen Sie Änderungen deshalb deutlich und lassen Sie gegenzeichnen.
Unter Kaufleuten gilt eine Besonderheit: Auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben muss der Empfänger unverzüglich widersprechen, sonst kann sein Schweigen als Zustimmung gelten. Gegenüber Privatkunden gibt es diese Wirkung nicht.
Besonderheiten beim Verbraucher
- Verbraucherbauvertrag (Neubau oder erheblicher Umbau, § 650i BGB): Textform, Baubeschreibung nach Art. 249 EGBGB, verbindliche Angaben zur Bauzeit und ein Widerrufsrecht von 14 Tagen (§ 650l BGB).
- Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge, etwa beim Kunden zu Hause, können nach § 312g BGB widerruflich sein. Die Widerrufsbelehrung gehört dann zum Vertrag.
- Abschläge beim Verbraucherbauvertrag höchstens 90 % der Gesamtvergütung (§ 650m Abs. 1 BGB).
- VOB/B gilt nur, wenn sie wirksam einbezogen ist; einem Verbraucher muss der Text vorliegen.
Was in die Auftragsbestätigung gehört
| Angabe | Warum |
|---|---|
| Bezug auf Bestellung und Angebot | Klärt, welche Fassung beauftragt ist |
| Leistungen mit Menge und Preis | Grundlage für Abrechnung und Nachträge |
| Auftragssumme netto und brutto | Vermeidet Missverständnisse bei Privatkunden |
| Ausführungsbeginn und Fertigstellung | Grundlage für Verzug und Behinderungsanzeigen |
| Zahlungsbedingungen | Abschläge, Zahlungsziel, Skonto mit klarer Bedingung |
| Vertragsgrundlagen | Rangfolge von Angebot, LV, VOB/B und AGB |
| Abweichungen | Ausdrücklich benannt, damit sie wirksam werden |
Zahlungsbedingungen klar formulieren
Legen Sie fest, wann Abschläge fällig werden, etwa nach Baufortschritt oder in festen Raten, welches Zahlungsziel für die Schlussrechnung gilt und ob Skonto gewährt wird. Beim BGB-Vertrag kann der Unternehmer Abschläge in Höhe des Werts der erbrachten Leistungen verlangen (§ 632a BGB), beim VOB-Vertrag regelt § 16 VOB/B Abschlagszahlungen und Fristen. Ein Skonto wirkt nur, wenn Frist, Prozentsatz und Bezugsgröße eindeutig vereinbart sind, zum Beispiel „2 % bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der prüfbaren Rechnung“.
Typische Fehler bei der Auftragsbestätigung
- Preise oder Mengen stillschweigend geändert, ohne Hinweis; der Kunde beruft sich später auf seine Bestellung.
- Kein Bezug auf das Angebot, sodass unklar bleibt, welche Fassung gilt.
- Termine fehlen; bei Verzögerungen fehlt die Grundlage für Fristen.
- VOB/B nur erwähnt, aber dem privaten Bauherrn nicht übergeben.
- Widerrufsbelehrung fehlt bei Verträgen in der Wohnung des Kunden; die Widerrufsfrist verlängert sich dann erheblich.
- Skonto ohne klare Frist und Bezugsgröße vereinbart.
Ändert sich der Auftrag während der Ausführung, halten Sie das mit einem Nachtragsangebot fest. Für Abschläge während der Bauzeit nutzen Sie das Muster Abschlagsrechnung.

