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Stundenverrechnungssatz im Handwerk kalkulieren: Aufbau Schritt für Schritt mit Rechner

Aktualisiert am 24. Oktober 2026 · 9 Min. Lesezeit · Redaktion BauDock
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Den Stundenverrechnungssatz berechnen Sie, indem Sie alle Kosten eines Jahres – Löhne mit Lohnnebenkosten, Gemeinkosten des Betriebs sowie Wagnis und Gewinn – durch die produktiven, also abrechenbaren Stunden teilen. Das Ergebnis ist der Netto-Preis, den eine Arbeitsstunde beim Kunden mindestens kosten muss, damit der Betrieb wirtschaftlich arbeitet. Dieser Artikel zeigt die Rechnung Schritt für Schritt an einem Beispiel mit Zahlen, erklärt die häufigsten Denkfehler und verweist auf Rechner und Kalkulationsvorlage.

Das Wichtigste in Kürze
  • Der Stundenverrechnungssatz = (Personalkosten + Gemeinkosten + Wagnis und Gewinn) ÷ produktive Stunden.
  • Bezahlt werden rund 2.080 Stunden im Jahr, produktiv abrechenbar sind nach Urlaub, Feiertagen, Krankheit und Nebenzeiten oft nur 1.400 bis 1.550.
  • Lohnnebenkosten liegen je nach Branche und Tarif meist zwischen 25 und über 40 Prozent des Bruttolohns; im Bauhauptgewerbe kommen Sozialkassenbeiträge hinzu.
  • Gemeinkosten (Büro, Fahrzeuge, Versicherungen, Inhaberlohn) werden auf die produktiven Stunden aller Mitarbeiter verteilt.
  • Rechnen Sie mit eigenen Zahlen aus Buchhaltung und Zeiterfassung, nicht mit Branchenwerten.

Was ist der Stundenverrechnungssatz?

Der Stundenverrechnungssatz ist der Preis einer Arbeitsstunde, den der Betrieb dem Kunden in Rechnung stellt – netto, ohne Material. Er enthält nicht nur den Lohn des Mitarbeiters, sondern alle Kosten, die der Betrieb hat, damit dieser Mitarbeiter eine Stunde beim Kunden arbeiten kann: Sozialabgaben, Urlaub, Fahrzeug, Werkzeug, Büro, Versicherungen, das Gehalt des Inhabers und einen Gewinnanteil. Wer seinen Stundensatz nur vom Lohn ableitet oder vom Wettbewerb abschreibt, arbeitet oft unbemerkt ohne Deckung.

Stundenverrechnungssatz berechnen: die Formel

Muster zum Übernehmen
Formel
Stundenverrechnungssatz (netto) = (Personalkosten produktiver Mitarbeiter + Gemeinkosten + Wagnis und Gewinn) ÷ produktive Stunden
Personalkosten = Bruttolohn für alle bezahlten Stunden × (1 + Lohnnebenkostenzuschlag)
Produktive Stunden = bezahlte Stunden − Urlaub − Feiertage − Krankheit − nicht abrechenbare Zeiten

Gerechnet wird in fünf Schritten. Der Stundenverrechnungssatz-Rechner führt Sie durch alle Schritte; die Kalkulationsvorlage für den Stundenverrechnungssatz bildet die Rechnung als Excel-Datei mit mehreren Mitarbeitern ab.

Schritt 1: Produktive Stunden ermitteln

Ausgangspunkt sind die bezahlten Stunden: bei 40 Stunden pro Woche 52 × 40 = 2.080 Stunden im Jahr. Davon gehen die Zeiten ab, in denen der Mitarbeiter bezahlt wird, aber nicht arbeitet, und die Zeiten, in denen er arbeitet, die Sie aber keinem Kunden berechnen können.

Beispiel: produktive Stunden eines Gesellen
PositionTageStunden
Bezahlte Stunden (52 Wochen × 40 h)2.080
− Urlaub30240
− Gesetzliche Feiertage (je nach Bundesland)1080
− Krankheit (Durchschnitt des Betriebs)1080
= Anwesenheitsstunden1.680
− Nicht abrechenbare Zeiten 12 % (Lager, Rüsten, Fahrten, Schulung, Nacharbeit)202
= Produktive Stunden1.478
💡 Eigene Werte messen
Den Anteil nicht abrechenbarer Zeiten kennen viele Betriebe nicht. Eine Zeiterfassung je Projekt zeigt ihn: Stunden auf Kundenprojekten gegenüber Stunden auf „Lager“, „Werkstatt“ oder „Fahrt“. Schon wenige Prozentpunkte verändern den Stundensatz spürbar. In der Zeiterfassung von BauDock wählt der Mitarbeiter beim Einstempeln das Projekt oder einen freien Eintrag wie „Lager“ oder „Werkstatt“; über die Stundenzettel je Person und Zeitraum sehen Sie dann, wie viel tatsächlich auf Kundenprojekte entfällt.

Schritt 2: Personalkosten mit Lohnnebenkosten

Der Lohn wird für alle bezahlten Stunden gezahlt, also auch für Urlaub, Feiertage und Krankheit im Rahmen der Entgeltfortzahlung. Hinzu kommen die Lohnnebenkosten: Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Beitrag zur Berufsgenossenschaft, Umlagen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, je nach Tarif vermögenswirksame Leistungen und im Bauhauptgewerbe die Beiträge zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft. Die Höhe hängt stark von Branche und Tarif ab. Im Beispiel rechnen wir mit 28 Prozent.

PositionBetrag
Bruttostundenlohn22,00 €
× bezahlte Stunden 2.08045.760 €
+ Lohnnebenkosten 28 %12.813 €
= Personalkosten pro Jahr58.573 €
÷ produktive Stunden 1.47839,62 € je produktive Stunde

Schon hier zeigt sich der wichtigste Effekt: Aus 22 € Bruttolohn werden knapp 40 € Lohnkosten je abrechenbare Stunde – noch ohne einen Cent für Fahrzeug, Büro oder Gewinn.

Schritt 3: Gemeinkosten verteilen

Gemeinkosten sind alle Kosten, die keinem Auftrag direkt zugeordnet werden: Miete für Werkstatt und Büro, Fahrzeuge mit Leasing, Kraftstoff und Versicherung, Werkzeug und Geräte, Büropersonal, Software, Telefon, Steuerberater, Versicherungen, Werbung, Abschreibungen und Zinsen. In inhabergeführten Betrieben gehört ein kalkulatorischer Unternehmerlohn dazu, wenn der Inhaber selbst nicht oder nur teilweise produktiv mitarbeitet.

Beispiel: Betrieb mit 4 produktiven Mitarbeitern
PositionBetrag
Gemeinkosten pro Jahr (inkl. Unternehmerlohn anteilig)120.000 €
÷ produktive Stunden aller Mitarbeiter (4 × 1.478)5.914 h
= Gemeinkosten je produktive Stunde20,29 €

Schritt 4: Wagnis und Gewinn

Auf die Selbstkosten kommt ein Zuschlag für Wagnis und Gewinn. Er deckt Risiken wie Forderungsausfälle, Gewährleistung und Leerlauf und ist die Grundlage für Investitionen und Rücklagen. Üblich sind 5 bis 15 Prozent, im Beispiel 10 Prozent.

Schritt 5: Stundenverrechnungssatz zusammensetzen

Ergebnis des Beispiels
BestandteilJe Stunde
Personalkosten39,62 €
+ Gemeinkosten20,29 €
= Selbstkosten59,91 €
+ Wagnis und Gewinn 10 %5,99 €
= Stundenverrechnungssatz netto65,90 €
+ Umsatzsteuer 19 %12,52 €
= Stundenverrechnungssatz brutto78,42 €

Das Beispiel ist bewusst einfach gehalten und keine Empfehlung für Ihren Betrieb. Löhne, Lohnnebenkosten, Gemeinkosten und produktive Stunden unterscheiden sich je nach Gewerk, Region und Betriebsgröße erheblich.

Mittellohn bei mehreren Mitarbeitern

Arbeiten Meister, Gesellen, Helfer und Auszubildende zusammen, wird entweder für jede Lohngruppe ein eigener Satz gebildet oder ein Mittellohn errechnet: die Summe der Stundenlöhne einer Kolonne geteilt durch die Zahl der Personen. Auszubildende werden dabei oft nur anteilig als produktiv angesetzt. Für die Abrechnung beim Kunden sind getrennte Sätze für Meister, Geselle und Helfer transparenter, besonders bei Stundenlohnarbeiten.

Stundensatz im Angebot und in der Rechnung

Der Stundenverrechnungssatz fließt in jedes Angebot ein: bei Pauschalen über die geschätzten Stunden, bei Einheitspreisen über den Lohnanteil je Position. Wie Sie Angebote kalkulieren und aufbauen, erklärt der Artikel Angebot schreiben im Handwerk. In der Rechnung an Privatkunden sollten Sie den Lohnanteil gesondert ausweisen, damit der Kunde die Steuerermäßigung nach § 35a EStG nutzen kann; wie das geht, zeigt der Artikel Lohnkosten in der Rechnung nach § 35a.

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So hilft BauDock
In BauDock kalkulieren Sie Angebote je Position und legen wiederkehrende Leistungen in Ihrem eigenen Katalog ab. Haben Sie den Stundensatz neu berechnet, ziehen Sie die Katalogleistungen einmal nach — danach steht der richtige Preis in jedem weiteren Angebot. Aus dem Angebot wird später die Rechnung, ohne Positionen neu zu tippen.

Stundensatz prüfen: Nachkalkulation

Ob der kalkulierte Stundensatz trägt, zeigt erst die Nachkalkulation abgeschlossener Aufträge. Vergleichen Sie die angebotenen Stunden mit den tatsächlich erfassten Stunden und die erzielten Erlöse mit den Kosten. Liegen die Ist-Stunden regelmäßig über den kalkulierten, ist entweder der Zeitansatz zu knapp oder der Anteil nicht abrechenbarer Zeiten höher als angenommen. Beides wirkt sich direkt auf den Stundensatz aus.

Eine einfache Kennzahl ist der Deckungsbeitrag je Stunde: Erlös eines Auftrags minus Material und Fremdleistungen, geteilt durch die geleisteten Stunden. Liegt dieser Wert dauerhaft unter Ihrem kalkulierten Satz aus Personal- und Gemeinkosten, deckt der Betrieb seine Kosten nicht. Werten Sie die Zahlen mindestens quartalsweise aus und passen Sie Stundensatz oder Zeitansätze an.

Typische Fehler beim Kalkulieren des Stundenverrechnungssatzes

  • Mit 2.080 Stunden rechnen: Wer alle bezahlten Stunden als abrechenbar ansetzt, kalkuliert 25 bis 30 Prozent zu niedrig.
  • Lohnnebenkosten unterschätzen: Sonderzahlungen, Berufsgenossenschaft und Sozialkassen vergessen.
  • Inhaberlohn fehlt: Der Chef arbeitet im Büro, sein Gehalt steckt in keinem Stundensatz.
  • Fahrzeiten verschenkt: Weder im Stundensatz noch als Anfahrtspauschale berücksichtigt.
  • Einmal gerechnet, nie angepasst: Tariferhöhungen, Mindestlohn und steigende Kosten nicht nachgezogen.
  • Preis vom Wettbewerb übernommen statt aus den eigenen Kosten abgeleitet.
ℹ️ Hinweis
Dieser Beitrag zeigt die Methode an einem vereinfachten Beispiel. Für Ihre Kalkulation nutzen Sie die Zahlen aus Buchhaltung, Lohnabrechnung und Zeiterfassung; Steuerberater und Betriebsberater der Handwerkskammern unterstützen dabei.
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Quellen
Fragen & Antworten

Häufige Fragen

Wie berechnet man den Stundenverrechnungssatz?

Man addiert Personalkosten der produktiven Mitarbeiter, Gemeinkosten und einen Zuschlag für Wagnis und Gewinn und teilt die Summe durch die produktiven, also abrechenbaren Stunden eines Jahres.

Wie viele produktive Stunden hat ein Handwerker im Jahr?

Bei 40 Wochenstunden werden etwa 2.080 Stunden bezahlt. Nach Urlaub, Feiertagen, Krankheit und nicht abrechenbaren Zeiten bleiben oft 1.400 bis 1.550 produktive Stunden.

Wie hoch sind die Lohnnebenkosten im Handwerk?

Je nach Branche, Tarif und Sonderzahlungen meist zwischen 25 und über 40 Prozent des Bruttolohns. Im Bauhauptgewerbe kommen die Beiträge zu den Sozialkassen hinzu.

Was gehört zu den Gemeinkosten?

Alle Kosten, die keinem Auftrag direkt zugeordnet werden: Miete, Fahrzeuge, Werkzeug, Büro, Software, Versicherungen, Steuerberater, Werbung, Abschreibungen und ein kalkulatorischer Unternehmerlohn.

Wird der Stundenverrechnungssatz netto oder brutto angegeben?

Gegenüber Unternehmern netto. Gegenüber Verbrauchern müssen nach der Preisangabenverordnung Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer angegeben werden.

Wie oft sollte der Stundensatz neu berechnet werden?

Mindestens einmal im Jahr nach dem Jahresabschluss und zusätzlich bei Tariferhöhungen, neuen Mitarbeitern oder deutlich steigenden Kosten.