Kostenvoranschlag: was er rechtlich bedeutet
Ein Kostenvoranschlag ist eine fachmännische Berechnung der voraussichtlichen Kosten einer Leistung. Das BGB regelt ihn in § 649. Im Unterschied zum Angebot mit festen Preisen ist der Kostenvoranschlag im Regelfall unverbindlich: Abgerechnet wird nach tatsächlichem Aufwand, der Betrieb darf den Betrag aber nicht wesentlich überschreiten, ohne den Kunden zu informieren. Ausführlich erklärt der Artikel Kostenvoranschlag: verbindlich, unverbindlich, Überschreitung die Einzelheiten.
Unverbindlicher und verbindlicher Kostenvoranschlag
| Merkmal | Unverbindlich | Verbindlich |
|---|---|---|
| Abrechnung | nach tatsächlichem Aufwand | genannte Summe für die beschriebene Leistung |
| Überschreitung | Anzeigepflicht bei wesentlicher Überschreitung (§ 649 Abs. 2 BGB) | Risiko trägt der Betrieb |
| Kündigung durch den Kunden | bei wesentlicher Überschreitung, Vergütung nur für Erbrachtes (§ 649 Abs. 1, § 645 Abs. 1 BGB) | jederzeit nach § 648 BGB, dann volle Vergütung abzüglich Ersparnis |
| Wann sinnvoll | bei unklarem Umfang, z. B. Reparatur, Sanierung | bei klar beschriebener Leistung |
Ab wann ist eine Überschreitung wesentlich?
Eine feste Grenze nennt das Gesetz nicht. Die Rechtsprechung sieht eine wesentliche Überschreitung meist ab etwa 15 bis 25 % an, abhängig vom Einzelfall. Informieren Sie den Kunden unverzüglich, sobald sich Mehrkosten abzeichnen, und lassen Sie sich die Fortsetzung schriftlich bestätigen. Unterlässt der Betrieb die Anzeige, kann der Kunde Schadensersatz verlangen.
Ist ein Kostenvoranschlag kostenpflichtig?
Nach § 632 Abs. 3 BGB ist ein Kostenvoranschlag im Zweifel nicht zu vergüten. Wer für Aufmaß, Besichtigung und Kalkulation Geld verlangen will, muss das vorher mit dem Kunden vereinbaren, am besten schriftlich. Das Muster sieht dafür ein eigenes Feld vor. Üblich ist, die Kosten bei Auftragserteilung zu verrechnen.
Unterschreibt der Kunde den Kostenvoranschlag, kommt ein Werkvertrag zustande. Beim Verbraucher in dessen Wohnung kann dann ein Widerrufsrecht bestehen, wenn der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume geschlossen wird; belehren Sie in diesem Fall über den Widerruf.
Typische Fehler beim Kostenvoranschlag
- Nicht klar gesagt, ob der Kostenvoranschlag verbindlich ist.
- Kosten für den Kostenvoranschlag berechnet, ohne das vorher vereinbart zu haben.
- Annahmen nicht genannt, etwa zum Zustand des Untergrunds, sodass Mehrkosten schwer zu begründen sind.
- Überschreitung erst mit der Schlussrechnung mitgeteilt.
- Lohnanteil nicht ausgewiesen, obwohl der Kunde ihn für die Steuerermäßigung nach § 35a EStG braucht.
Kostenvoranschlag Muster richtig nutzen
- Positionen so beschreiben, dass Kunde und Betrieb denselben Leistungsumfang verstehen.
- Lohn und Material getrennt kalkulieren; den eigenen Satz ermitteln Sie mit der Stundenverrechnungssatz-Kalkulation, die Positionen mit der Kalkulation Handwerk Vorlage.
- Wird der Auftrag erteilt, die Leistung später mit dem Rechnung Muster abrechnen und den Lohnanteil erneut ausweisen.
