Kostenlose Vorlage · Abrechnung

Stundenlohnarbeiten Anzeige Muster – kostenlos als PDF und Word herunterladen

Dieses Muster für die Anzeige von Stundenlohnarbeiten ist ein fertiges Schreiben, mit dem ein Auftragnehmer dem Auftraggeber vor Beginn ankündigt, dass er Arbeiten außerhalb des Leistungsverzeichnisses im Stundenlohn ausführt (§ 15 Abs. 3 VOB/B), und um ausdrückliche Vereinbarung nach § 2 Abs. 10 VOB/B bittet. Es richtet sich an Handwerks- und Baubetriebe. Sie erhalten es als Word-Datei und als PDF mit änderbarem Brieftext.

Vorschau: Stundenlohnarbeiten Anzeige Muster – kostenlos als PDF und Word herunterladen
Das steht in der Vorlage
  • Briefkopf mit Absender, Empfänger, Ort / Datum und Betreff „Anzeige von Stundenlohnarbeiten gemäß § 15 Abs. 3 VOB/B“
  • Beschreibung der Arbeiten mit Ort, Anlass und anordnender Person
  • Anzeige vor Beginn mit voraussichtlichem Beginn, Stundenumfang und Zahl der Arbeitskräfte
  • Stundensätze laut Vertrag oder Stundenlohnvereinbarung bzw. Facharbeiter, Helfer und Meister netto; Material und Geräte nach Aufwand oder mit Zuschlag
  • Bitte um schriftliche Bestätigung mit Frist wegen § 2 Abs. 10 VOB/B; Ankreuzfelder für den Beginn ohne Bestätigung
  • Einreichung der Stundenlohnzettel werktäglich oder wöchentlich, Rückgabe binnen 6 Werktagen, sonst gelten sie als anerkannt
  • Grußformel, Unterschrift, Anlagen (Stundensatzliste, Fotos, Anordnung)
Das nimmt sie Ihnen ab
  • Word-Datei zum Anpassen auf Ihrem Briefbogen
  • PDF mit ausfüllbaren Adressfeldern und änderbarem Brieftext

So füllen Sie die Vorlage aus

  1. 1
    Arbeiten abgrenzen
    Beschreiben Sie, welche Arbeiten nicht im LV stehen und warum sie sich nur nach Aufwand abrechnen lassen.
  2. 2
    Sätze eintragen
    Vertragliche Stundensätze übernehmen oder Ihre Sätze für Facharbeiter, Helfer und Meister sowie den Materialzuschlag angeben.
  3. 3
    Vor Beginn zustellen
    Die Anzeige muss vor dem ersten Arbeitsschritt beim Auftraggeber sein. Kopie an die Bauleitung.
  4. 4
    Bestätigung abwarten
    Ohne ausdrückliche Vereinbarung riskieren Sie die Vergütung. Beginnen Sie nur auf ausdrückliche Anordnung.
  5. 5
    Stundenzettel führen
    Täglich oder wöchentlich Stundenlohnzettel mit Namen, Stunden, Material und Geräten einreichen und die Rückgabefrist überwachen.

Stundenlohnarbeiten nach VOB/B: ohne Vereinbarung kein Geld

Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie als solche vor ihrem Beginn ausdrücklich vereinbart worden sind (§ 2 Abs. 10 VOB/B). Die Abrechnung nach Aufwand ist beim VOB-Vertrag also die Ausnahme. Wer ohne Vereinbarung im Stundenlohn arbeitet, kann im Streit nur noch über einen Nachtrag nach § 2 Abs. 5 oder 6 VOB/B oder über § 2 Abs. 8 VOB/B abrechnen, mit allen Beweisproblemen. Die Anzeige vor Beginn ist deshalb der wichtigste Schritt.

Anzeige und Stundenlohnzettel nach § 15 Abs. 3 VOB/B

Die Ausführung von Stundenlohnarbeiten ist dem Auftraggeber vor Beginn anzuzeigen. Über die geleisteten Stunden und den Verbrauch an Stoffen, Geräten und Gerüsten sind je nach Verkehrssitte werktäglich oder wöchentlich Listen einzureichen (§ 15 Abs. 3 VOB/B). Der Auftraggeber muss die bescheinigten Stundenlohnzettel unverzüglich, spätestens innerhalb von 6 Werktagen nach Zugang zurückgeben. Gibt er sie nicht fristgerecht zurück, gelten sie als anerkannt. Für die Zettel selbst gibt es die Regiebericht Vorlage.

Regeln zu Stundenlohnarbeiten in der VOB/B
ThemaRegelInhalt
Vergütung§ 2 Abs. 10nur bei ausdrücklicher Vereinbarung vor Beginn
Höhe ohne Vereinbarung der Sätze§ 15 Abs. 1 Nr. 2ortsübliche Vergütung, sonst Kosten plus Zuschläge
Anzeige§ 15 Abs. 3 Satz 1vor Beginn der Arbeiten
Stundenlohnzettel§ 15 Abs. 3 Satz 2 bis 5werktäglich oder wöchentlich, Rückgabe binnen 6 Werktagen
Abrechnung§ 15 Abs. 4alsbald nach Abschluss, längstens alle 4 Wochen
Zweifel am Umfang§ 15 Abs. 5Vergütung nach wirtschaftlich vertretbarem Aufwand

Stundenlohnarbeiten anzeigen: Inhalt

  • Was: genaue Beschreibung, Ort und Anlass der Arbeiten.
  • Wer hat angeordnet: Name und Datum, damit die Vollmacht geprüft werden kann.
  • Umfang: voraussichtliche Stunden und Zahl der Arbeitskräfte.
  • Preise: Stundensätze je Qualifikation und Regelung für Material und Geräte.
  • Frist für die schriftliche Bestätigung.

Unterschrift des Bauleiters ist keine Vereinbarung

Unterschreibt der Bauleiter des Architekten die Stundenzettel, bestätigt er in der Regel nur Art und Umfang der Arbeiten. Eine Vereinbarung über die Vergütung im Stundenlohn liegt darin nicht automatisch, denn dafür braucht er eine Vollmacht des Auftraggebers. Lassen Sie die Stundenlohnvereinbarung deshalb vom Auftraggeber selbst bestätigen. Mehr im Ratgeber Stundenlohnarbeiten und Regiebericht.

Was auf den Stundenlohnzettel gehört

Je Tag Datum, Namen und Qualifikation der Arbeitskräfte, Beginn und Ende der Arbeit, Pausen, eine kurze Beschreibung der Tätigkeit mit Ort sowie Material, Geräte und Gerüste. Je genauer der Zettel, desto schwerer lässt er sich später bestreiten. Eine passende Liste finden Sie in der Stundenzettel Vorlage.

Typische Fehler bei Stundenlohnarbeiten

  • Arbeiten beginnen und erst mit der Rechnung als Stundenlohn deklarieren.
  • Stundenzettel sammeln und am Monatsende gebündelt einreichen.
  • Keine Namen und Tätigkeiten auf den Zetteln, nur Summen.
  • Rückgabefrist von 6 Werktagen nicht überwachen.
  • Bestätigung nur durch eine Person ohne Vollmacht.
⚠️ Muster ohne Gewähr
Viele Verträge regeln Stundenlohnarbeiten abweichend, etwa mit festen Sätzen oder Zustimmungspflichten. Prüfen Sie den Vertrag und lassen Sie das Schreiben bei Zweifeln im Einzelfall prüfen.
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So hilft BauDock
Angezeigte Stundenlohnarbeiten müssen später belegt werden. Mit der Zeiterfassung von BauDock stempeln Mitarbeiter am Handy auf das Projekt; Korrekturen sind nur mit Grund möglich, das Original bleibt sichtbar. Den Stundenzettel für genau diesen Zeitraum geben Sie als PDF aus.
Anzeige Stundenlohnarbeiten kostenlos herunterladen
PDFPDF herunterladen · ausfüllbar · 26 KBWordWord herunterladen · zum Bearbeiten · 31 KB
Fragen & Antworten

Fragen zur Vorlage Anzeige Stundenlohnarbeiten

Müssen Stundenlohnarbeiten vorher angezeigt werden?

Ja. Nach § 15 Abs. 3 VOB/B ist die Ausführung vor Beginn anzuzeigen. Vergütet werden sie nach § 2 Abs. 10 VOB/B nur, wenn sie vor Beginn ausdrücklich vereinbart wurden.

Wie schnell muss der Auftraggeber Stundenzettel zurückgeben?

Unverzüglich, spätestens innerhalb von 6 Werktagen nach Zugang. Nicht fristgerecht zurückgegebene Stundenlohnzettel gelten als anerkannt (§ 15 Abs. 3 VOB/B).

Welche Stundensätze gelten ohne Vereinbarung?

Die ortsübliche Vergütung. Ist sie nicht feststellbar, werden Aufwendungen für Lohn, Stoffe und Geräte zuzüglich angemessener Zuschläge vergütet (§ 15 Abs. 1 VOB/B).

Wie oft werden Stundenlohnarbeiten abgerechnet?

Alsbald nach Abschluss, bei längeren Arbeiten in Abständen von höchstens 4 Wochen (§ 15 Abs. 4 VOB/B).

Reicht eine mündliche Absprache auf der Baustelle?

Rechtlich kann sie genügen, beweisen lässt sie sich kaum. Bestätigen Sie die Anordnung deshalb immer schriftlich mit dieser Anzeige.