Bauen im Winter ist möglich, wenn Temperaturgrenzen der Baustoffe eingehalten, Bauteile vor Frost geschützt und alle Maßnahmen dokumentiert werden: Beton muss beim Einbau in der Regel mindestens +5 °C warm sein, bei Frost unter −3 °C mindestens +10 °C, und darf erst gefrieren, wenn er rund 5 N/mm² Druckfestigkeit erreicht hat. Ähnliche Grenzen gelten für Mörtel, Estrich, Putz und Abdichtungen. Dazu kommen Fragen der Bauzeit, der Vergütung von Winterbaumaßnahmen und des Saison-Kurzarbeitergelds. Dieser Artikel fasst zusammen, worauf Bauleitung, Handwerk und Bauträger in der kalten Jahreszeit achten müssen.
- Beton: Frischbetontemperatur beim Einbau mindestens +5 °C, bei Lufttemperaturen unter −3 °C mindestens +10 °C, gehalten über mindestens drei Tage.
- Junger Beton ist gegen einmaliges Durchfrieren widerstandsfähig, wenn er eine Druckfestigkeit von etwa 5 N/mm² erreicht hat.
- Mörtel, Estrich, Putz und Fliesenkleber brauchen in der Regel mindestens +5 °C Luft- und Untergrundtemperatur beim Verarbeiten und in den Tagen danach.
- Witterung, mit der bei Angebotsabgabe normalerweise zu rechnen war, gilt nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B nicht als Behinderung.
- In der Schlechtwetterzeit vom 1. Dezember bis 31. März sichert das Saison-Kurzarbeitergeld Beschäftigte im Bau bei witterungs- oder auftragsbedingtem Arbeitsausfall ab.
Bauen im Winter: was ist das Problem?
Kälte verlangsamt chemische Reaktionen. Zement, Kalk und Gips binden bei niedrigen Temperaturen langsamer ab, unter etwa 0 °C kommt die Erhärtung fast zum Stillstand. Gefriert das Anmachwasser in einem frischen Baustoff, dehnt es sich um rund 9 % aus und zerstört das noch schwache Gefüge. Die Folgen sind geringere Festigkeit, Abplatzungen, Risse und Haftungsprobleme, die oft erst Wochen später sichtbar werden. Hinzu kommen Feuchte, kurze Tage, Glätte und Kälte für die Beschäftigten.
Betonieren im Winter
Für Betonarbeiten gelten die DIN EN 13670 und die DIN 1045-3. Sie legen Mindesttemperaturen für den Frischbeton beim Einbau fest, abhängig von der Lufttemperatur. Ab einer Lufttemperatur von +5 °C und darunter ist die Frischbetontemperatur zu messen und aufzuzeichnen.
| Lufttemperatur | Frischbetontemperatur | Hinweis |
|---|---|---|
| +5 °C bis −3 °C | mindestens +5 °C | mindestens +10 °C bei Zementgehalt unter 240 kg/m³ oder bei Zement mit niedriger Hydratationswärme (LH) |
| unter −3 °C | mindestens +10 °C | Temperatur danach mindestens 3 Tage halten, sonst bis zur Gefrierbeständigkeit schützen |
- Gefrierbeständigkeit: Beton übersteht einmaliges Durchfrieren ohne Schaden, wenn seine Druckfestigkeit etwa 5 N/mm² erreicht hat.
- Kein Beton auf gefrorenen Untergrund: Schalung, Bewehrung und Untergrund müssen frei von Eis und Schnee sein.
- Warmbeton bestellen: Transportbetonwerke liefern erwärmten Beton; Zementart und Festigkeitsentwicklung mit dem Werk abstimmen.
- Nachbehandlung: Abdecken mit Wärmedämmmatten, Folien oder Einhausungen, um Wärme und Feuchte zu halten.
- Ausschalfristen verlängern: Bei Kälte erhärtet Beton langsamer; Ausschalen nach Festigkeit, nicht nach Kalender.
- Dokumentieren: Luft- und Betontemperatur, Lieferscheine und Schutzmaßnahmen im Betonierprotokoll festhalten.
Wie viel Beton für ein Bauteil zu bestellen ist, berechnet der Beton-Rechner. Wie eine Betonage vollständig dokumentiert wird, zeigt der Artikel Betonierprotokoll.
Mauerwerk, Putz und Estrich bei Frost
| Arbeit | Richtwert | Worauf achten? |
|---|---|---|
| Mauern mit Mörtel | Luft und Steine nicht unter +5 °C | Keine gefrorenen Steine verarbeiten, Mauerkrone abdecken, Frostschutzmittel für Mauermörtel sind in der Regel nicht zulässig |
| Innenputz | mindestens +5 °C Luft und Untergrund | Auch während der Trocknung; gleichmäßig lüften, Kondensat vermeiden |
| Außenputz und WDVS | mindestens +5 °C, kein Frost in den Folgetagen | Herstellerangaben beachten, Gerüstplanen gegen Wind |
| Zementestrich | mindestens +5 °C, über mindestens 3 Tage | Vor Zugluft und schneller Austrocknung schützen |
| Calciumsulfat-Fließestrich | nach Herstellerangabe, meist +5 °C | Sorgfältig lüften, Belegreife messen |
| Fliesen, Abdichtung | meist mindestens +5 °C Untergrund | Untergrundfeuchte prüfen, Kleber nach Herstellerangabe |
Die genauen Grenzen ergeben sich aus den jeweiligen Normen der VOB/C (zum Beispiel DIN 18350 für Putz- und Stuckarbeiten, DIN 18353 für Estricharbeiten) und vor allem aus den technischen Merkblättern der Hersteller. Diese gehen vor, wenn sie strenger sind. Für Estrich hilft der Estrich-Rechner bei Menge und Trocknungszeit.
Erdarbeiten, Dach und Fenster
- Erdarbeiten: Gefrorenen Boden nicht einbauen und nicht verdichten. Gründungssohlen vor Frost schützen; Frost unter dem Fundament kann den Boden heben.
- Dach und Abdichtung: Bitumenbahnen und Flüssigabdichtungen haben Mindestverarbeitungstemperaturen; bei Schnee und Eis besteht erhöhte Absturzgefahr.
- Fenster und Außentüren: frühzeitig einbauen oder Öffnungen provisorisch schließen, damit der Rohbau beheizt werden kann.
Arbeitsschutz im Winter
Kälte, Nässe, Glätte und Dunkelheit erhöhen das Unfallrisiko. Arbeitgeber müssen die Gefährdungen in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen: Wetterschutzkleidung, beheizte Pausenräume, Streudienst für Verkehrswege und Gerüste, ausreichende Beleuchtung und Regeln für Arbeiten bei Sturm. Gasbetriebene Heizgeräte in geschlossenen Räumen erfordern Lüftung und eine Gefährdungsbeurteilung wegen Kohlenmonoxid.
Bauzeit und Vergütung: wer trägt das Winterrisiko?
Nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B gelten Witterungseinflüsse während der Ausführungszeit, mit denen bei Abgabe des Angebots normalerweise gerechnet werden musste, nicht als Behinderung. Wer einen Rohbau im Januar anbietet, muss Frosttage also einkalkulieren. Nur außergewöhnliche Witterung, etwa ein langer, ungewöhnlich strenger Frost, kann eine Bauzeitverlängerung rechtfertigen. Auch dann ist eine schriftliche Behinderungsanzeige nach § 6 Abs. 1 VOB/B nötig.
- Winterbaumaßnahmen ausschreiben: Beheizen, Einhausen und Abdecken als eigene Positionen oder Bedarfspositionen im Leistungsverzeichnis, sonst entsteht Streit über die Vergütung. Nach DIN 18331 (VOB/C, Betonarbeiten) sind Schutzmaßnahmen für das Betonieren unter +5 °C Lufttemperatur Besondere Leistungen, die eigens zu beschreiben sind.
- [Bauzeitenplan](/artikel/bauzeitenplan-erstellen) realistisch: Puffer für Frosttage einplanen und witterungsempfindliche Gewerke nicht in die kälteste Zeit legen.
- Wetter dokumentieren: Temperatur und Witterung täglich im Bautagebuch festhalten (siehe Bautagebuch führen); ohne Aufzeichnung lässt sich eine außergewöhnliche Witterung später nicht belegen.
Saison-Kurzarbeitergeld und Wintergeld
Für Betriebe des Bauhaupt- und bestimmter Baunebengewerbe gibt es in der Schlechtwetterzeit vom 1. Dezember bis 31. März das Saison-Kurzarbeitergeld nach § 101 SGB III. Es wird bei witterungs- oder auftragsbedingtem Arbeitsausfall gezahlt. Ergänzend gibt es Leistungen, die über die Winterbeschäftigungs-Umlage finanziert werden. Einen Überblick über Voraussetzungen und Leistungen gibt der Lexikoneintrag Schlechtwettergeld.
| Leistung | Zweck | Höhe laut Bundesagentur |
|---|---|---|
| Saison-Kurzarbeitergeld | Lohnersatz bei Arbeitsausfall | 60 % bzw. 67 % des Nettoentgeltausfalls |
| Zuschuss-Wintergeld | Für eingebrachtes Arbeitszeitguthaben | 2,50 € je Ausfallstunde |
| Mehraufwands-Wintergeld | Für gearbeitete Stunden vom 15. Dezember bis Ende Februar | 1,00 € je Arbeitsstunde, begrenzt |
| Erstattung SV-Beiträge | Arbeitgeberbeiträge für Bezieher von Saison-Kug | in voller Höhe |
