Recht & Pflichten

Gefährdungsbeurteilung Baustelle: Pflicht, Ablauf, Beispiele + Vorlage zum Download

Aktualisiert am 24. Oktober 2026 · 9 Min. Lesezeit · Redaktion BauDock
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Gefährdungsbeurteilung Baustelle Vorlage – kostenlos als Excel und PDF herunterladen

Eine Gefährdungsbeurteilung für die Baustelle ermittelt, welche Gefahren bei den geplanten Arbeiten für die Beschäftigten entstehen, und legt fest, mit welchen Maßnahmen der Arbeitgeber sie beseitigt oder verringert. Sie ist nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz für jeden Betrieb mit Beschäftigten Pflicht und muss dokumentiert werden – unabhängig von der Betriebsgröße. Dieser Artikel zeigt den Ablauf in sieben Schritten, typische Gefährdungen auf Baustellen, die Rangfolge der Schutzmaßnahmen und enthält eine Vorlage für die Gefährdungsbeurteilung.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht des Arbeitgebers (§ 5 ArbSchG) und muss dokumentiert werden (§ 6 ArbSchG) – auch im kleinen Handwerksbetrieb.
  • Auf der Baustelle wird sie tätigkeits- und baustellenbezogen erstellt: Grundbeurteilung je Tätigkeit, Ergänzung für die konkrete Baustelle.
  • Schutzmaßnahmen folgen dem STOP-Prinzip: Substitution, technische, organisatorische, persönliche Maßnahmen.
  • Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage für Unterweisung, Betriebsanweisungen und Auswahl der Schutzausrüstung.
  • Sie ist kein SiGe-Plan: Der SiGe-Plan des Bauherrn koordiniert mehrere Firmen, ersetzt aber die Beurteilung des einzelnen Arbeitgebers nicht.

Gefährdungsbeurteilung Baustelle: wer ist verpflichtet?

Verpflichtet ist jeder Arbeitgeber, dessen Beschäftigte auf der Baustelle arbeiten: der Rohbauer ebenso wie der Elektro-Fachbetrieb mit drei Monteuren oder der Malerbetrieb mit einem Auszubildenden. § 5 ArbSchG verlangt, die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen festzulegen. § 6 ArbSchG verlangt Unterlagen, aus denen das Ergebnis, die Maßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung hervorgehen. Eine Ausnahme für Kleinbetriebe gibt es seit 2013 nicht mehr.

Ergänzende Pflichten stehen in Spezialvorschriften: der Betriebssicherheitsverordnung für Arbeitsmittel wie Leitern, Gerüste und Maschinen, der Gefahrstoffverordnung für Stäube, Lösemittel und Asbest, der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung sowie der Arbeitsstättenverordnung. Die Unfallversicherungsträger – auf dem Bau die BG BAU – konkretisieren die Anforderungen in Vorschriften, Regeln und Informationen.

Bauherr, Bauleitung und SiGeKo

Der Bauherr hat eigene Pflichten aus der Baustellenverordnung: Vorankündigung, Koordination und gegebenenfalls einen SiGe-Plan. Diese Pflichten treten neben die Gefährdungsbeurteilung der Arbeitgeber. Die Bauleitung des Generalunternehmers oder Bauträgers sollte sich die Beurteilungen der Nachunternehmer zeigen lassen, wenn Arbeiten sich gegenseitig gefährden – etwa Kranarbeiten über einem Bereich, in dem eine andere Firma arbeitet. Hintergrund im Artikel SiGeKo und Baustellenverordnung.

Gefährdungsbeurteilung erstellen: Ablauf in 7 Schritten

  1. Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen: z. B. Mauerarbeiten, Schalung, Dacharbeiten, Schlitzen, Bohren, Arbeiten mit Hubarbeitsbühne.
  2. Gefährdungen ermitteln: Absturz, herabfallende Teile, Lärm, Staub, Gefahrstoffe, elektrische Gefahren, Heben und Tragen, Witterung.
  3. Gefährdungen beurteilen: Wahrscheinlichkeit und mögliches Schadensausmaß, daraus ein Risiko (gering, mittel, hoch).
  4. Maßnahmen festlegen nach dem STOP-Prinzip, mit Verantwortlichem und Termin.
  5. Maßnahmen durchführen und Beschäftigte unterweisen.
  6. Wirksamkeit überprüfen: Wird die Absturzsicherung genutzt? Reicht die Absaugung?
  7. Fortschreiben: bei neuen Tätigkeiten, neuen Geräten, Unfällen oder Beinaheunfällen und beim Wechsel der Baustelle.
💡 Grundbeurteilung plus Baustellen-Ergänzung
Erstellen Sie für wiederkehrende Tätigkeiten eine Grundbeurteilung im Betrieb. Für jede Baustelle ergänzen Sie nur das Besondere: Höhe und Zugang, andere Firmen, Verkehr, Leitungen, Altlasten. So bleibt die Dokumentation aktuell, ohne dass Sie jedes Mal neu anfangen.

Typische Gefährdungen auf der Baustelle

Beispiele aus der Gefährdungsbeurteilung
TätigkeitGefährdungRisikoMaßnahme (Beispiel)
Arbeiten an DeckenrändernAbsturzhochSeitenschutz, Abdeckungen von Öffnungen, Kontrolle vor Arbeitsbeginn
Schlitzen und FräsenQuarzstaub, LärmhochMaschine mit Absaugung (Staubklasse M/H), Gehörschutz, Atemschutz als Ergänzung
Arbeiten auf LeiternAbsturz, UmkippenmittelPodestleiter oder Gerüst statt Anlegeleiter, Prüfung der Leiter
Elektrische HandmaschinenStromschlagmittelBaustromverteiler mit Fehlerstromschutz, geprüfte Geräte und Leitungen
Heben schwerer BauteileRücken, QuetschungmittelHebehilfen, Arbeiten zu zweit, Anschlagmittel prüfen
Umgang mit LösemittelnGefahrstoffe, BrandmittelErsatzstoff wählen, lüften, Betriebsanweisung, keine Zündquellen
Arbeiten im VerkehrsbereichAnfahrenhochAbsperrung nach Verkehrsrechtlicher Anordnung, Warnkleidung
Hitze und UV im SommerSonnenstich, HautkrebsmittelSchatten, Trinkwasser, Arbeitszeiten anpassen, Kopf- und Nackenschutz

Die Tabelle ersetzt keine eigene Beurteilung. Sie zeigt nur, wie konkret die Einträge sein sollten: Tätigkeit, Gefährdung und Maßnahme gehören in eine Zeile, die Maßnahme hat einen Verantwortlichen.

Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip

Das Arbeitsschutzgesetz gibt in § 4 eine Rangfolge vor: Gefahren sind an der Quelle zu bekämpfen, technische Maßnahmen gehen organisatorischen vor, und individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig. In der Praxis wird das als STOP-Prinzip bezeichnet.

StufeBedeutungBeispiel auf der Baustelle
S – SubstitutionGefahr durch Ersatz beseitigenLösemittelfreie Produkte, vorgefertigte Bauteile statt Zuschnitt vor Ort
T – TechnikTechnische SchutzeinrichtungenSeitenschutz, Gerüst, Absaugung, Baustromverteiler
O – OrganisationAbläufe und ZuständigkeitenArbeitsbereiche trennen, Zeitfenster für Kranarbeiten, Unterweisung
P – PersönlichPersönliche SchutzausrüstungHelm, Sicherheitsschuhe, Gehörschutz, Auffanggurt
⚠️ PSA allein reicht nicht
Wer bei Absturzgefahr nur einen Auffanggurt vorsieht, obwohl ein Seitenschutz möglich wäre, verstößt gegen die Rangfolge. Persönliche Schutzausrüstung ist die letzte Stufe, nicht die erste.

Gefährdungsbeurteilung dokumentieren: was muss drinstehen?

  • Betrieb, Baustelle, Tätigkeit, Datum und Ersteller.
  • Gefährdungen je Tätigkeit, verständlich beschrieben.
  • Risikobewertung nach einem einfachen, gleichbleibenden Schema.
  • Maßnahmen mit STOP-Stufe, Verantwortlichem und Termin.
  • Wirksamkeitskontrolle mit Datum und Ergebnis.
  • Mitgeltende Unterlagen: Betriebsanweisungen, Sicherheitsdatenblätter, Prüfnachweise, SiGe-Plan.
  • Unterweisung mit Datum und Teilnehmern.

Die Vorlage für die Gefährdungsbeurteilung Baustelle gibt es als PDF zum Ausfüllen auf der Baustelle und als Excel-Datei mit Risikomatrix. Die Unterweisung dokumentieren Sie mit der Vorlage für die Sicherheitsunterweisung; wie sie abläuft, erklärt der Artikel Sicherheitsunterweisung auf der Baustelle.

Risikobewertung: ein einfaches Schema

Für die Bewertung genügt in den meisten Betrieben eine einfache Matrix aus Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensschwere. Wichtig ist, dass das Schema im ganzen Betrieb gleich angewendet wird, damit die Ergebnisse vergleichbar sind und die dringendsten Maßnahmen zuerst umgesetzt werden.

Beispiel einer Risikomatrix
Wahrscheinlichkeit / SchwereLeichte VerletzungSchwere VerletzungTod oder bleibender Schaden
Unwahrscheinlichgeringgeringmittel
Möglichgeringmittelhoch
Wahrscheinlichmittelhochhoch

Ein hohes Risiko bedeutet: Arbeiten erst beginnen, wenn wirksame Maßnahmen umgesetzt sind. Bei mittlerem Risiko werden Maßnahmen kurzfristig umgesetzt, bei geringem Risiko genügt oft die Beobachtung im Rahmen der Wirksamkeitskontrolle. Nach Umsetzung der Maßnahmen wird das verbleibende Risiko erneut bewertet; erst wenn es akzeptabel ist, gilt die Gefährdung als beherrscht.

Typische Fehler bei der Gefährdungsbeurteilung

  • Einmal erstellt, nie fortgeschrieben: Die Beurteilung von vor fünf Jahren passt nicht zur neuen Fräse und zur Hochhausbaustelle.
  • Allgemeine Mustertexte ohne Bezug zu den eigenen Tätigkeiten.
  • Maßnahmen ohne Verantwortlichen: „Absturzsicherung vorsehen“ – aber niemand ist zuständig.
  • Keine Wirksamkeitskontrolle: Ob die Maßnahme wirkt, wird nie geprüft.
  • Beschäftigte nicht einbezogen: Wer die Arbeit macht, kennt die Gefahren am besten.
  • Nicht unterwiesen: Die Beurteilung liegt im Büro, die Monteure kennen sie nicht.
⚠️
So hilft BauDock
Gegen Maßnahmen ohne Verantwortlichen und fehlende Wirksamkeitskontrolle hilft ein fester Ablauf: In BauDock legen Sie eine Maßnahme wie „Seitenschutz am Treppenauge nachrüsten“ als Aufgabe mit Foto, Ort im Grundriss, Firma und Frist an. Die Firma meldet sie als erledigt, die Bauleitung prüft vor Ort und schließt sie – so ist die Kontrolle mit Datum belegt. Beinaheunfälle und Besonderheiten des Tages halten Sie mit Fotos im Bautagebuch fest.
ℹ️ Hinweis
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick. Konkrete Anforderungen ergeben sich aus den Vorschriften und Regeln der BG BAU und den staatlichen Arbeitsschutzregeln; Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt unterstützen bei der Erstellung.
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Quellen
Fragen & Antworten

Häufige Fragen

Ist eine Gefährdungsbeurteilung für jede Baustelle Pflicht?

Der Arbeitgeber muss die Gefährdungen jeder Tätigkeit beurteilen und dokumentieren. Für wiederkehrende Tätigkeiten genügt eine Grundbeurteilung, die für die einzelne Baustelle um die besonderen Gefahren ergänzt wird.

Wer erstellt die Gefährdungsbeurteilung auf der Baustelle?

Verantwortlich ist der Arbeitgeber. Er kann fachkundige Personen beauftragen, etwa Bauleiter, Polier oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit, bleibt aber für das Ergebnis verantwortlich.

Muss ein kleiner Handwerksbetrieb die Gefährdungsbeurteilung dokumentieren?

Ja. Seit 2013 gilt die Dokumentationspflicht nach § 6 ArbSchG unabhängig von der Zahl der Beschäftigten.

Was ist der Unterschied zwischen Gefährdungsbeurteilung und SiGe-Plan?

Die Gefährdungsbeurteilung erstellt jeder Arbeitgeber für seine Beschäftigten. Der SiGe-Plan nach Baustellenverordnung koordiniert die Arbeiten mehrerer Firmen und wird im Auftrag des Bauherrn erstellt.

Wie oft muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?

Immer wenn sich Tätigkeiten, Arbeitsmittel, Stoffe oder Bedingungen ändern, nach Unfällen und Beinaheunfällen und wenn die Wirksamkeitskontrolle Lücken zeigt. Eine feste Frist nennt das Gesetz nicht.

Was droht ohne Gefährdungsbeurteilung?

Die Arbeitsschutzbehörde kann Anordnungen treffen und Bußgelder verhängen. Nach einem Unfall prüfen Berufsgenossenschaft und Staatsanwaltschaft, ob die Gefährdung beurteilt und die Maßnahmen umgesetzt wurden.