Brandschutzordnung nach DIN 14096: Teil A, B und C
Eine Brandschutzordnung fasst die Regeln zur Brandverhütung und zum Verhalten im Brandfall für ein bestimmtes Objekt zusammen. Aufbau und Inhalt beschreibt die DIN 14096. Sie gliedert die Brandschutzordnung in drei Teile, die sich an unterschiedliche Personengruppen richten.
| Teil | Zielgruppe | Form |
|---|---|---|
| Teil A | alle Personen, die sich im Objekt aufhalten, auch Besucher und Fremdfirmen | Aushang, mindestens DIN A4 |
| Teil B | Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben, etwa Beschäftigte | Text, wird ausgehändigt und unterwiesen |
| Teil C | Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben, etwa Brandschutzhelfer oder Bauleitung | Text mit Aufgaben und Zuständigkeiten |
Wann eine Brandschutzordnung Teil A verlangt wird
Eine allgemeine gesetzliche Pflicht für jede Baustelle gibt es nicht. Eine Brandschutzordnung wird aber häufig gefordert: in der Baugenehmigung oder im Brandschutzkonzept von Sonderbauten, von Versicherern, als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2 bei erhöhter Brandgefährdung oder vom Bauherrn als Teil der Baustellenordnung. Auf Baustellen mit Heißarbeiten, Gasflaschen, Dämmstoffen und Folien ist ein klarer Aushang in jedem Fall sinnvoll.
Gliederung des Aushangs Teil A
- Brände verhüten: Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten, Heißarbeiten nur mit Erlaubnis.
- Verhalten im Brandfall: Ruhe bewahren.
- Brand melden: Notruf 112 und interne Meldung.
- Alarmsignale und Anweisungen beachten.
- In Sicherheit bringen: warnen, Fluchtwege nutzen, Aufzug meiden, Sammelplatz aufsuchen.
- Löschversuch unternehmen: Feuerlöscher und Wandhydrant nutzen, ohne sich selbst zu gefährden.
Die DIN 14096 sieht für die Abschnitte Farben vor: „Brand melden“ und „Löschversuch unternehmen“ in Rot, „In Sicherheit bringen“ in Grün. Die Sicherheitszeichen richten sich nach DIN EN ISO 7010 und ASR A1.3. Die Vorlage nennt zu jedem Abschnitt die Nummer des passenden Zeichens, damit Sie die Zeichen korrekt ergänzen können.
Brandschutz auf der Baustelle: praktische Hinweise
Die Brandschutzordnung wirkt nur, wenn alle sie kennen. Gehen Sie den Aushang in der Sicherheitsunterweisung durch, zeigen Sie Sammelplatz und Feuerlöscher vor Ort und aktualisieren Sie die Angaben, wenn sich Zufahrten oder Fluchtwege mit dem Baufortschritt ändern. Feuerlöscher, Heißarbeiten und Brandlasten gehören außerdem in die Gefährdungsbeurteilung.
Heißarbeiten auf der Baustelle
Schweißen, Trennschleifen, Löten und Arbeiten mit dem Gasbrenner sind auf Baustellen eine der häufigsten Brandursachen. Die Vorlage sieht deshalb vor, dass Heißarbeiten nur mit schriftlicher Erlaubnis ausgeführt werden. Dazu gehören eine Brandwache, ein bereitgestellter Feuerlöscher und eine Nachkontrolle nach Abschluss der Arbeiten, weil Glutnester oft erst Stunden später einen Brand auslösen.
Typische Fehler bei der Brandschutzordnung
- Sammelplatz unklar beschrieben oder auf der Baustelle nicht gekennzeichnet.
- Interne Notrufnummer veraltet, etwa nach Wechsel der Bauleitung.
- Alarmsignal angegeben, das es auf der Baustelle gar nicht gibt.
- Aushang nur im Baucontainer statt an Zugängen und Treppenhäusern.
- Teil A ohne Abstimmung mit dem Flucht- und Rettungsplan, sodass beide sich widersprechen.
