Recht & Pflichten

Brandschutzordnung Teil A, B und C nach DIN 14096 – mit Vorlage zum Download

Aktualisiert am 24. Oktober 2026 · 8 Min. Lesezeit · Redaktion BauDock
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Brandschutzordnung Teil A Vorlage – kostenlos als PDF herunterladen

Eine Brandschutzordnung ist die auf ein bestimmtes Gebäude oder eine bestimmte Baustelle zugeschnittene Zusammenfassung der Regeln zur Brandverhütung und zum Verhalten im Brandfall. Sie wird nach DIN 14096 in drei Teile gegliedert: Teil A als Aushang für alle Personen, Teil B für Beschäftigte ohne besondere Brandschutzaufgaben und Teil C für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben. Dieser Artikel erklärt Inhalt und Aufbau, wann eine Brandschutzordnung verlangt wird, was auf Baustellen zu beachten ist, und enthält eine Vorlage für Teil A.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Brandschutzordnung besteht nach DIN 14096 aus Teil A (Aushang), Teil B (Beschäftigte) und Teil C (Personen mit besonderen Aufgaben).
  • Verlangt wird sie aus der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers, aus Baugenehmigung und Sonderbauvorschriften oder vom Versicherer.
  • Teil A ist kurz, mit Piktogrammen, und hängt gut sichtbar aus – zum Beispiel an Baustelleneingang, Container und Treppenhaus.
  • Auf Baustellen sind Heißarbeiten, Lagerung brennbarer Stoffe, Rettungswege im Rohbau und die Erreichbarkeit für die Feuerwehr die Schwerpunkte.
  • Die Brandschutzordnung ersetzt weder Flucht- und Rettungsplan noch Unterweisung; sie ist deren Grundlage.

Was ist eine Brandschutzordnung?

Die Brandschutzordnung ist kein Gesetz, sondern ein betriebliches Regelwerk für ein konkretes Objekt. Sie übersetzt die baulichen und technischen Brandschutzmaßnahmen eines Gebäudes in Verhaltensregeln: Wo darf geraucht werden, wie werden Brände gemeldet, wo ist der Sammelplatz, wer räumt das Gebäude? DIN 14096 (Ausgabe Mai 2014) legt fest, wie eine Brandschutzordnung aufgebaut und gestaltet wird. Die Norm sagt nicht, wann eine Brandschutzordnung erforderlich ist; das ergibt sich aus anderen Vorschriften.

Brandschutzordnung Teil A, B und C im Überblick

Aufbau nach DIN 14096
TeilZielgruppeInhaltForm
Teil AAlle Personen im Gebäude oder auf der Baustelle, auch Besucher und LieferantenBrände verhüten, Verhalten im Brandfall: Ruhe bewahren, Brand melden, in Sicherheit bringen, Löschversuch unternehmen; NotrufAushang, in der Regel DIN A4, mit Piktogrammen
Teil BBeschäftigte ohne besondere BrandschutzaufgabenBrandverhütung, Brand- und Rauchausbreitung, Flucht- und Rettungswege, Melde- und Löscheinrichtungen, Verhalten im Brandfall, Räumung, SammelstelleTextteil, wird ausgehändigt und unterwiesen
Teil CPersonen mit besonderen Aufgaben (Brandschutzbeauftragte, Brandschutz- und Räumungshelfer, Bauleitung)Aufgaben vor, während und nach einem Brand, Informationen an die Feuerwehr, NachsorgeTextteil, nur für die benannten Personen

Teil A richtet sich an jeden, der sich – auch nur kurz – im Objekt aufhält. Er ersetzt nicht die Verhaltensregeln auf dem Flucht- und Rettungsplan, sondern ergänzt sie. Teil B und C sind ausführlicher und werden nur dort benötigt, wo Beschäftigte und Funktionsträger mehr wissen müssen, als ein Aushang leisten kann.

Wann ist eine Brandschutzordnung Pflicht?

  • Arbeitsschutz: Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 nennt die Brandschutzordnung als organisatorische Maßnahme. Ob sie nötig ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, etwa bei erhöhter Brandgefährdung oder vielen Beschäftigten.
  • Baurecht: Für Sonderbauten wie Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Krankenhäuser, Hochhäuser oder Beherbergungsstätten verlangen die Sonderbauvorschriften der Länder oder die Baugenehmigung eine Brandschutzordnung.
  • Brandschutzkonzept: Viele Brandschutzkonzepte für Neubauten sehen eine Brandschutzordnung für den späteren Betrieb vor.
  • Versicherer und Auftraggeber: Feuer- und Bauleistungsversicherer sowie große Auftraggeber verlangen häufig eine Brandschutzordnung für die Baustelle.
ℹ️ Für Bauträger und Planer
Wird die Brandschutzordnung im Brandschutzkonzept oder in der Baugenehmigung gefordert, gehört sie zu den Unterlagen, die bei der Übergabe an Betreiber oder Verwaltung zu übergeben sind. Sie gehört damit in die Revisionsunterlagen.

Brandschutzordnung auf der Baustelle

Baustellen haben ein eigenes Brandrisiko: Bauteile sind noch nicht geschlossen, Brandschutztüren fehlen, Rettungswege ändern sich wöchentlich, und es wird geschweißt, geflext und mit Gasbrennern gearbeitet. Die Brandschutzordnung für die Baustelle wird deshalb meist vom Generalunternehmer oder im Auftrag des Bauherrn erstellt und mit dem Baufortschritt fortgeschrieben.

Schwerpunkte auf Baustellen
ThemaRegel in der Brandschutzordnung
HeißarbeitenNur mit Erlaubnisschein, Brandwache während und nach den Arbeiten, Löschmittel bereit
Brennbare StoffeLagerorte für Gasflaschen, Lösemittel, Dämmstoffe; Mengen begrenzen
AbfallVerpackungen und Reste täglich entfernen, Container mit Abstand zum Gebäude
RettungswegeTreppen und Flure frei, Kennzeichnung im Rohbau, Notbeleuchtung
FeuerwehrzufahrtZufahrt und Aufstellflächen freihalten, Hydranten zugänglich
LöschmittelFeuerlöscher je Geschoss und Container, regelmäßig geprüft
Baustrom und HeizungGeprüfte Baustromverteiler, keine provisorischen Heizlüfter an Brennbarem
AlarmierungNotruf 112, Anschrift der Baustelle, Ansprechpartner, Sammelplatz

Die Brandschutzordnung ist eng mit der Baustelleneinrichtung und der Gefährdungsbeurteilung verbunden. Auf Baustellen mit mehreren Firmen stimmt der SiGeKo die Regeln im SiGe-Plan ab; seine Aufgaben erklärt der Artikel SiGeKo und Baustellenverordnung. Allgemeine Verhaltensregeln für alle Firmen – Zutritt, Ordnung, Lagerflächen – fasst die Baustellenordnung zusammen; die Brandschutzordnung ergänzt sie um den Brandschutz.

Brandschutzordnung Teil A erstellen

  1. Objekt und Gültigkeit angeben: Gebäude oder Baustelle, Adresse, Stand.
  2. Brände verhüten: Rauchverbot, Umgang mit offenem Feuer, Ordnung.
  3. Verhalten im Brandfall in vier Schritten mit Piktogrammen: Ruhe bewahren, Brand melden, in Sicherheit bringen, Löschversuch unternehmen.
  4. Brand melden: Notruf 112, Druckknopfmelder, wer meldet was (Wo, Was, Wie viele, Wer meldet, Rückfragen abwarten).
  5. In Sicherheit bringen: gefährdete Personen warnen, Rettungswege nutzen, keine Aufzüge, Sammelstelle.
  6. Löschversuch nur ohne Eigengefährdung mit vorhandenen Feuerlöschern.
  7. Gestaltung nach DIN 14096 mit Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010; gut lesbar aushängen.

Die Vorlage Brandschutzordnung Teil A gibt es als PDF zum Aushängen und als Word-Datei zum Anpassen an Ihr Objekt.

💡 Regelmäßig prüfen
Prüfen Sie die Brandschutzordnung bei jeder wesentlichen Änderung und darüber hinaus regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre. Auf Baustellen ist eine Kontrolle bei jedem Bauabschnitt sinnvoll, weil sich Rettungswege und Lagerflächen ändern.
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So hilft BauDock
Damit nach einer Änderung nicht der alte Flucht- und Rettungsplan weiter im Umlauf ist, legen Sie Brandschutzordnung und Pläne in der BauDock-Planverwaltung ab und geben sie den beteiligten Firmen frei. Eine neue Version ersetzt die alte bei allen, die sie erhalten haben, die Historie bleibt erhalten. Sie sehen, wer welche Version bekommen hat — hilfreich, wenn Sie nach einem neuen Bauabschnitt nachweisen müssen, dass jede Firma informiert war.

Unterweisung und Brandschutzhelfer

Teil B wird den Beschäftigten nicht nur ausgehändigt, sondern im Rahmen der Sicherheitsunterweisung erklärt. Die ASR A2.2 verlangt zudem eine ausreichende Zahl an Brandschutzhelfern, in der Regel mindestens 5 Prozent der Beschäftigten; bei erhöhter Brandgefährdung können mehr erforderlich sein. Auf Baustellen ist die Zahl je Firma und Schicht zu planen, damit immer jemand anwesend ist.

Brandschutzordnung Teil B und C: worauf achten?

Teil B wird als Text an die Beschäftigten ausgegeben und erläutert. Er beschreibt, wie Brände im Betrieb oder auf der Baustelle verhütet werden, wie sich Rauch ausbreitet, welche Flucht- und Rettungswege es gibt, wo Melde- und Löscheinrichtungen sind und wie das Gebäude geräumt wird. Auf Baustellen gehören die Regeln für Heißarbeiten, die Lagerung von Gasflaschen und die Zuständigkeit für die tägliche Kontrolle nach Arbeitsende hinein.

Teil C richtet sich an Personen mit besonderen Aufgaben, etwa Bauleiter, Polier, Brandschutz- und Räumungshelfer. Er legt fest, wer im Brandfall die Feuerwehr einweist, wer die Vollzähligkeit am Sammelplatz prüft, wer Anlagen abschaltet und wer nach dem Brand die Wiederaufnahme der Arbeiten freigibt. Je klarer die Namen und Vertretungen geregelt sind, desto besser funktioniert die Organisation im Ernstfall.

Typische Fehler bei der Brandschutzordnung

  • Musterblatt ohne Objektbezug: keine Adresse, kein Sammelplatz, keine Ansprechpartner.
  • Veraltet: Rettungswege oder Telefonnummern stimmen nicht mehr.
  • Falsch ausgehängt: im Büro statt an Eingang, Treppenhaus und Pausencontainer.
  • Nur Teil A: wo Teil B und C erforderlich sind, fehlen Regeln für Beschäftigte und Funktionsträger.
  • Keine Unterweisung: Die Brandschutzordnung hängt aus, aber niemand hat sie erklärt bekommen.
  • Heißarbeiten ohne Erlaubnisschein und ohne Brandwache.
ℹ️ Hinweis
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick. Maßgeblich sind DIN 14096, die Anforderungen aus Baugenehmigung und Brandschutzkonzept sowie Vorgaben von Feuerwehr und Versicherer; bei Sonderbauten sollte ein Fachplaner für Brandschutz die Brandschutzordnung erstellen.
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Quellen
Fragen & Antworten

Häufige Fragen

Was ist eine Brandschutzordnung?

Eine auf ein bestimmtes Gebäude oder eine Baustelle zugeschnittene Zusammenfassung der Regeln zur Brandverhütung und zum Verhalten im Brandfall, gegliedert nach DIN 14096 in Teil A, B und C.

Was steht in der Brandschutzordnung Teil A?

Teil A ist ein Aushang für alle Personen mit Regeln zur Brandverhütung und zum Verhalten im Brandfall: Ruhe bewahren, Brand melden, in Sicherheit bringen, Löschversuch unternehmen, dazu Notruf und Sammelstelle.

Wer braucht eine Brandschutzordnung?

Wer sie aufgrund der Gefährdungsbeurteilung, der Baugenehmigung, einer Sonderbauvorschrift oder einer Vorgabe des Versicherers benötigt. DIN 14096 regelt nur den Aufbau, nicht die Pflicht.

Wer erstellt die Brandschutzordnung für eine Baustelle?

In der Regel der Generalunternehmer oder der Bauherr über seine Bauleitung oder den SiGeKo, bei komplexen Vorhaben ein Fachplaner für Brandschutz.

Wie oft muss die Brandschutzordnung aktualisiert werden?

Bei jeder wesentlichen Änderung und regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre. Auf Baustellen sollte sie mit dem Baufortschritt fortgeschrieben werden.

Ist die Brandschutzordnung dasselbe wie ein Flucht- und Rettungsplan?

Nein. Der Flucht- und Rettungsplan nach ASR A1.3 zeigt Wege und Einrichtungen grafisch. Die Brandschutzordnung beschreibt Regeln und Zuständigkeiten. Beide ergänzen sich.