Eine Baustellenordnung legt verbindlich fest, welche Regeln für alle Firmen und Personen auf einer Baustelle gelten: Arbeitszeiten, Zugang, Ordnung, Sicherheit, Entsorgung und Lagerung. Sie setzt die Pflicht des Auftraggebers aus § 4 Abs. 1 Nr. 1 VOB/B um, für die allgemeine Ordnung auf der Baustelle zu sorgen und das Zusammenwirken der Unternehmer zu regeln. Dieser Artikel erklärt, was in eine Baustellenordnung gehört, wie Sie sie verbindlich machen und wie sie zu SiGe-Plan, Brandschutzordnung und Baustelleneinrichtung passt.
- Die Baustellenordnung regelt das Miteinander aller Firmen auf der Baustelle. Grundlage ist die Ordnungs- und Koordinationspflicht des Auftraggebers (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 VOB/B).
- Sie ist kein gesetzlich vorgeschriebenes Formular, wird aber durch Bezug im Bauvertrag für alle Auftragnehmer verbindlich.
- Typische Inhalte: Arbeitszeiten, Zugang und Anmeldung, Ordnung und Sauberkeit, Arbeitsschutz, Entsorgung, Lagerflächen, Verkehrswege, Strom und Wasser, Verstöße.
- Sie ergänzt den SiGe-Plan nach Baustellenverordnung und die Brandschutzordnung, ersetzt sie aber nicht.
- Wirksam wird sie erst, wenn jede Firma sie vor Arbeitsbeginn erhält, bestätigt und die Bauleitung Verstöße dokumentiert.
Was ist eine Baustellenordnung?
Die Baustellenordnung ist das Regelwerk einer Baustelle. Sie richtet sich an alle Auftragnehmer, deren Nachunternehmer, Lieferanten und Besucher und legt fest, wie auf dieser konkreten Baustelle gearbeitet wird. Je mehr Firmen gleichzeitig tätig sind, desto wichtiger ist sie: Auf einer Wohnbaustelle mit zehn Gewerken braucht es klare Regeln dafür, wer wann anliefert, wo Material lagert, wer den Abfall entsorgt und wann Lärm erlaubt ist.
Rechtlich knüpft die Baustellenordnung an § 4 Abs. 1 Nr. 1 VOB/B an. Danach hat der Auftraggeber für die Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung auf der Baustelle zu sorgen und das Zusammenwirken der verschiedenen Unternehmer zu regeln. Jeder Auftragnehmer ist wiederum nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B für die Erfüllung der gesetzlichen und behördlichen Pflichten gegenüber seinen Arbeitnehmern und für die Ordnung auf seiner Arbeitsstelle verantwortlich. Beim Arbeitsschutz verlangt § 8 ArbSchG, dass Arbeitgeber zusammenarbeiten, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig sind.
Inhalt der Baustellenordnung
Eine Baustellenordnung sollte kurz genug sein, dass sie gelesen wird, und konkret genug, dass sie im Streitfall trägt. Bewährt haben sich zwei bis vier Seiten mit einem Lageplan der Baustelleneinrichtung als Anlage.
| Bereich | Was geregelt wird | Beispiel |
|---|---|---|
| Geltungsbereich | Bauvorhaben, Adresse, Laufzeit, für wen sie gilt | Alle Auftragnehmer, Nachunternehmer, Lieferanten, Besucher |
| Ansprechpartner | Bauleitung, Polier, SiGeKo, Notrufnummern | Bauleitung Mo–Fr 7–17 Uhr erreichbar, Notfallnummer |
| Arbeitszeiten | Erlaubte Zeiten, lärmintensive Arbeiten, Wochenende | Mo–Fr 7–19 Uhr, laute Arbeiten nicht vor 8 Uhr |
| Zugang | Anmeldung, Ausweise, Besucher, Schlüssel, Absperrung | Anmeldung im Baubüro am ersten Tag, Tor nach 19 Uhr geschlossen |
| Anlieferung und Verkehr | Zufahrt, Anlieferzeiten, Kran, Halteverbote | Anlieferung nur nach Anmeldung bis 14 Uhr am Vortag |
| Lagerung | Lagerflächen je Firma, Gefahrstoffe, Sicherung | Lagerflächen laut Lageplan, keine Lagerung in Fluchtwegen |
| Ordnung und Sauberkeit | Tägliche Reinigung, Verschmutzung öffentlicher Flächen | Arbeitsbereich besenrein bei Arbeitsende |
| Entsorgung | Container, Trennung, Kosten bei Verstößen | Abfall getrennt nach Fraktionen, Verursacher entsorgt Sonderabfall |
| Arbeitsschutz | PSA, Unterweisung, Gerüste, Absturzsicherung, Erste Hilfe | Helm und Sicherheitsschuhe Pflicht, Unterweisung vor Arbeitsbeginn |
| Brandschutz | Heißarbeiten, Feuerlöscher, Rauchverbot | Heißarbeiten nur mit Erlaubnisschein |
| Medien | Baustrom, Bauwasser, Abrechnung, Toiletten | Baustrom über Verteiler der Bauleitung, Umlage nach Vertrag |
| Verstöße | Ermahnung, Ersatzvornahme, Kostentragung, Platzverweis | Nicht beseitigter Abfall wird nach Fristsetzung auf Kosten des Verursachers entsorgt |
Baustellenordnung verbindlich machen
Die Baustellenordnung bindet Auftragnehmer nur, wenn sie Vertragsbestandteil ist. Nehmen Sie sie deshalb schon in die Ausschreibung auf, etwa als Anlage zu den Vorbemerkungen des Leistungsverzeichnisses, und verweisen Sie im Bauvertrag ausdrücklich darauf. Kosten, die der Auftragnehmer nach der Baustellenordnung tragen soll, zum Beispiel Umlagen für Baustrom, Bauwasser oder Bauschuttentsorgung, müssen vor der Angebotsabgabe bekannt sein, damit die Firmen sie einkalkulieren können.
Für Nachunternehmer gilt: Der Auftragnehmer muss die Baustellenordnung an seine Nachunternehmer weitergeben. Bewährt hat sich eine Regel im Bauvertrag, nach der jeder Auftragnehmer für die Einhaltung durch seine Nachunternehmer einsteht.
Bekanntgabe und Bestätigung
- Baustellenordnung mit Ausschreibung oder spätestens mit Auftrag übergeben.
- Beim ersten Baustellentermin jeder Firma erläutern und Lageplan zeigen.
- Empfang schriftlich bestätigen lassen, mit Datum und Name der verantwortlichen Person.
- Aushang am Baubüro oder Bauzaun, bei ausländischen Beschäftigten in den nötigen Sprachen.
- Änderungen schriftlich bekannt geben und erneut bestätigen lassen.
Den Lageplan der Baustelleneinrichtung und die Baustellenordnung selbst stellen Sie am besten dort bereit, wo die Firmen ohnehin ihre Pläne holen. In der Planverwaltung von BauDock geben Sie beides je Firma frei; wird der Lageplan geändert, ersetzt die neue Version die alte bei allen, die ihn erhalten haben.
Abgrenzung: SiGe-Plan, Brandschutzordnung, Baustelleneinrichtungsplan
Die Baustellenordnung steht nicht allein. Auf größeren Baustellen gibt es weitere Dokumente, die sich ergänzen, etwa nach der Baustellenverordnung (siehe SiGeKo und Baustellenverordnung). Wichtig ist, dass sie sich nicht widersprechen und die Baustellenordnung auf sie verweist.
| Dokument | Zweck | Grundlage | Wer erstellt |
|---|---|---|---|
| Baustellenordnung | Allgemeine Ordnung und Zusammenarbeit | § 4 Abs. 1 VOB/B, Bauvertrag | Auftraggeber oder Bauleitung |
| SiGe-Plan | Arbeitsschutz bei gefährlichen Arbeiten und mehreren Arbeitgebern | § 2 Abs. 3 BaustellV | SiGeKo im Auftrag des Bauherrn |
| Brandschutzordnung | Verhalten im Brandfall, Brandverhütung | DIN 14096, Arbeitsstättenregeln | Auftraggeber oder Bauleitung |
| Baustelleneinrichtungsplan | Lage von Kran, Lager, Container, Zufahrten | Planung, Arbeitsschutz | Bauleitung oder Rohbauer |
Wie eine Brandschutzordnung für die Baustelle aufgebaut ist, beschreibt der Artikel Brandschutzordnung Baustelle. Zur Planung von Lagerflächen, Zufahrten und Containern hilft die Checkliste Baustelleneinrichtung.
Muster: Auszug aus einer Baustellenordnung
Verstöße dokumentieren und durchsetzen
Eine Baustellenordnung ist nur so wirksam wie ihre Durchsetzung. Halten Sie Verstöße am selben Tag mit Foto, Ort, Firma und Uhrzeit fest. Fordern Sie die Firma schriftlich mit Frist zur Abhilfe auf. Erst wenn die Frist abläuft, sollten Sie Ersatzmaßnahmen auf Kosten des Verursachers veranlassen. Bei Verstößen gegen den Arbeitsschutz mit unmittelbarer Gefahr ist sofortiges Handeln geboten; die Bauleitung kann Arbeiten in diesem Bereich bis zur Abhilfe unterbrechen lassen.
Typische Fehler bei der Baustellenordnung
- Nicht Vertragsbestandteil: Die Ordnung wird erst auf der Baustelle verteilt; Kostenumlagen sind dann nicht durchsetzbar.
- Zu allgemein: „Ordnung halten“ ohne Zuständigkeit, Frist und Folge.
- Kein Lageplan: Lagerflächen und Zufahrten sind nicht eindeutig zugeordnet.
- Widerspruch zum SiGe-Plan oder zur Brandschutzordnung.
- Keine Empfangsbestätigung der Firmen und Nachunternehmer.
- Verstöße nicht dokumentiert: Ohne Foto und Datum lässt sich eine Ersatzvornahme kaum abrechnen.
