Kostenlose Vorlage · Baustelle

Gefährdungsbeurteilung Baustelle Vorlage – kostenlos als Excel und PDF herunterladen

Diese Gefährdungsbeurteilung Baustelle Vorlage dokumentiert nach §§ 5 und 6 ArbSchG, welche Gefährdungen bei den Tätigkeiten auf einer Baustelle bestehen, wie hoch das Risiko ist und welche Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip gelten. Das Muster richtet sich an Handwerksbetriebe, Bauunternehmen und Bauleiter und enthält acht typische Bautätigkeiten als Beispiel. Sie erhalten es als ausfüllbares PDF und als Excel-Datei mit automatischer Risikoberechnung.

Vorschau: Gefährdungsbeurteilung Baustelle Vorlage – kostenlos als Excel und PDF herunterladen
Das steht in der Vorlage
  • Kopf: Firma / Arbeitgeber, Baustelle, Arbeitsbereich / Gewerk, erstellt von, Datum / Stand, nächste Überprüfung, Beteiligte (Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, SiGeKo)
  • Tabelle Beurteilung und Maßnahmen: Tätigkeit, Gefährdung, Wahrscheinlichkeit W und Schwere S (je 1–3), Risiko W×S, Schutzmaßnahme, T / O / P, verantwortlich, umgesetzt bis, Wirksamkeit geprüft
  • Acht vorbelegte Tätigkeiten: Absturzkanten, Gerüste und Leitern, Trennen und Schleifen, Heben und Tragen, Baustrom, Kran- und Anschlagarbeiten, Gefahrstoffe, Baugruben
  • Checkliste der betrachteten Gefährdungsfaktoren von mechanisch bis psychisch, einschließlich gegenseitiger Gefährdung durch andere Gewerke
  • Erläuterung der Risikostufen und der Rangfolge der Maßnahmen
  • Unterschriften Arbeitgeber / Verantwortlicher und Fachkraft für Arbeitssicherheit
Das nimmt sie Ihnen ab
  • Excel: Risiko = W × S wird automatisch berechnet und bleibt leer, solange W fehlt
  • Excel: Auswahllisten für W und S (1–3) sowie T / O / P, Datumsfeld „umgesetzt bis“
  • Excel: vorbelegte Tätigkeiten und Gefährdungen als Beispiele zum Überschreiben, 12 Zeilen, Querformat
  • PDF: ausfüllbare Felder und Ankreuzfelder, druckfertig auf A4 quer

So füllen Sie die Vorlage aus

  1. 1
    Arbeitsbereich festlegen
    Baustelle, Gewerk und Beteiligte eintragen. Für jede Baustelle mit eigenen Besonderheiten eine eigene Beurteilung anlegen.
  2. 2
    Tätigkeiten und Gefährdungen erfassen
    Die Beispielzeilen prüfen, unpassende überschreiben und fehlende Tätigkeiten ergänzen. Die Checkliste der Gefährdungsfaktoren hilft, nichts zu übersehen.
  3. 3
    Risiko bewerten
    Wahrscheinlichkeit und Schwere jeweils von 1 bis 3 einschätzen. Das Produkt zeigt, ob das Risiko gering, mittel oder hoch ist.
  4. 4
    Maßnahmen nach TOP festlegen
    Zuerst technische, dann organisatorische und erst zuletzt personenbezogene Maßnahmen eintragen, mit verantwortlicher Person und Termin.
  5. 5
    Wirksamkeit prüfen und unterschreiben
    Nach der Umsetzung prüfen, ob die Maßnahme wirkt, und Datum und Namen eintragen. Die Beurteilung bei neuen Tätigkeiten oder nach Unfällen fortschreiben.

Gefährdungsbeurteilung Baustelle: gesetzliche Pflicht

Jeder Arbeitgeber muss die Gefährdungen ermitteln, die mit der Arbeit seiner Beschäftigten verbunden sind, und daraus die erforderlichen Maßnahmen ableiten (§ 5 ArbSchG). Das Ergebnis, die festgelegten Maßnahmen und die Überprüfung ihrer Wirksamkeit sind zu dokumentieren (§ 6 ArbSchG), unabhängig von der Betriebsgröße. Auf Baustellen ergänzen weitere Vorschriften diese Pflicht: die Betriebssicherheitsverordnung für Arbeitsmittel wie Gerüste und Leitern, die Gefahrstoffverordnung für Staub und Chemikalien, die DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“ und die Baustellenverordnung, wenn mehrere Firmen gleichzeitig arbeiten.

Wer erstellt die Gefährdungsbeurteilung?

Verantwortlich ist der Arbeitgeber, also jeder Betrieb für die eigenen Beschäftigten. Er kann die Aufgabe an fachkundige Personen wie Bauleiter oder Poliere übertragen und lässt sich von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt beraten. Der Koordinator nach Baustellenverordnung ersetzt die Beurteilung der einzelnen Firmen nicht. Er stimmt aber die gegenseitigen Gefährdungen ab und hält sie im SiGe-Plan fest.

Risiko bewerten: die Matrix in der Vorlage

Risikostufen aus Wahrscheinlichkeit W und Schwere S
Risiko W×SEinstufungFolge
1–2geringvorhandene Maßnahmen beibehalten, bei Änderungen erneut prüfen
3–4mittelMaßnahmen festlegen und mit Termin umsetzen
6–9hochArbeit erst beginnen, wenn wirksame Maßnahmen umgesetzt sind

Die einfache 3×3-Matrix ist auf Baustellen bewährt, weil sie schnell und nachvollziehbar ist. Entscheidend ist nicht die Zahl, sondern dass jede Gefährdung mit mittlerem oder hohem Risiko eine konkrete Maßnahme, eine verantwortliche Person und einen Termin bekommt. Ob die Maßnahmen tatsächlich umgesetzt sind, prüfen Sie bei der Baustellenbegehung, etwa mit der Begehungsprotokoll Vorlage.

Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip

  • T – technisch: Seitenschutz, Abdeckungen, Absaugung am Werkzeug, Verbau in Baugruben, geprüfte Baustromverteiler.
  • O – organisatorisch: Arbeitsabläufe trennen, Bereiche sperren, Unterweisungen, Freigaben für Gerüste, Pausen bei Hitze.
  • P – personenbezogen: persönliche Schutzausrüstung wie Auffanggurt, Atemschutz oder Gehörschutz, nachrangig zu T und O (§ 4 ArbSchG).

Noch vor T steht oft die Substitution, etwa ein staubarmes Verfahren statt Trockenschneiden. Viele Fachleute sprechen deshalb vom STOP-Prinzip. Die Ergebnisse der Beurteilung fließen in die Sicherheitsunterweisung der Beschäftigten ein.

Beispiel aus dem Muster: Trennen und Schleifen

Beim Trennen von Beton oder Kalksandstein entsteht Quarzstaub. Wahrscheinlichkeit 3 und Schwere 3 ergeben ein Risiko von 9, also hoch. Technische Maßnahme ist ein Trennschleifer mit Wasserbindung oder Absaugung, organisatorisch werden andere Personen aus dem Bereich ferngehalten, als personenbezogene Maßnahme kommt eine Atemschutzmaske FFP2 oder FFP3 hinzu. Nach der Umsetzung sinkt das Risiko deutlich, und Sie tragen Datum und Namen der Wirksamkeitsprüfung ein.

Typische Fehler bei der Gefährdungsbeurteilung auf Baustellen

  • Ein allgemeines Firmenmuster wird für jede Baustelle unverändert übernommen, obwohl Höhe, Baugrund oder Nachbargewerke abweichen.
  • Maßnahmen ohne Verantwortlichen und ohne Termin, sodass niemand sie umsetzt.
  • Nur PSA als Maßnahme, obwohl technische Lösungen möglich wären.
  • Die Wirksamkeit wird nie geprüft und die Beurteilung nach einem Unfall nicht fortgeschrieben.
  • Psychische Belastung, Alleinarbeit und Witterung werden ausgelassen, obwohl § 5 Abs. 3 ArbSchG sie ausdrücklich nennt.
💡 Muster anpassen
Die Vorlage ist ein Muster und ersetzt nicht die Beratung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit und Berufsgenossenschaft. Ausführliche Erklärungen und Beispiele finden Sie im Artikel Gefährdungsbeurteilung Baustelle.
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So hilft BauDock
Ob die Schutzmaßnahmen wirken, prüfen Sie bei Begehungen. In BauDock legen Sie dafür eine eigene Vorlage mit Ihren Prüfpunkten an, halten Feststellungen mit Foto fest und geben sie mit Frist an die zuständige Firma. Die Gefährdungsbeurteilung selbst bleibt Aufgabe jedes Arbeitgebers.
Gefährdungsbeurteilung kostenlos herunterladen
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Fragen & Antworten

Fragen zur Vorlage Gefährdungsbeurteilung

Ist eine Gefährdungsbeurteilung für jede Baustelle Pflicht?

Ja. Jeder Arbeitgeber muss die Gefährdungen seiner Beschäftigten beurteilen und dokumentieren (§§ 5, 6 ArbSchG). Eine allgemeine Beurteilung für wiederkehrende Tätigkeiten ist zulässig, muss aber um die Besonderheiten der jeweiligen Baustelle ergänzt werden.

Was gehört in ein Gefährdungsbeurteilung Baustelle Muster?

Tätigkeit, Gefährdung, Bewertung des Risikos, Schutzmaßnahme nach dem TOP-Prinzip, verantwortliche Person, Umsetzungstermin und die Prüfung der Wirksamkeit, dazu Datum, Ersteller und Unterschrift.

Wie oft muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?

Eine feste Frist gibt es nicht. Sie ist zu überprüfen, wenn sich Tätigkeiten, Arbeitsmittel oder Verfahren ändern, nach Unfällen und Beinaheunfällen sowie in regelmäßigen Abständen, viele Betriebe tun das jährlich.

Was bedeutet TOP bei der Gefährdungsbeurteilung?

Die Rangfolge der Schutzmaßnahmen: zuerst technische, dann organisatorische und zuletzt personenbezogene Maßnahmen wie persönliche Schutzausrüstung.

Ersetzt der SiGe-Plan die Gefährdungsbeurteilung?

Nein. Der SiGe-Plan koordiniert die Gewerke auf der Baustelle. Jede Firma muss trotzdem eine eigene Gefährdungsbeurteilung für ihre Beschäftigten erstellen.