Vorankündigung nach Baustellenverordnung: wann sie Pflicht ist
Die Baustellenverordnung verpflichtet den Bauherrn, eine Baustelle vorab bei der zuständigen Behörde anzukündigen, wenn sie eine bestimmte Größe erreicht (§ 2 Abs. 2 BaustellV). Ziel ist, dass die Arbeitsschutzbehörde große Baustellen kennt und gezielt beraten und kontrollieren kann. Die Pflicht trifft den Bauherrn, also auch Bauträger und private Bauherren. Er kann einen Dritten, etwa die Bauleitung oder einen Projektsteuerer, mit der Erledigung beauftragen (§ 4 BaustellV).
| Fall | Voraussetzung | Beispiel |
|---|---|---|
| 1 | voraussichtlich mehr als 30 Arbeitstage UND mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig | Rohbau eines Mehrfamilienhauses mit 25 Personen in Spitzenzeiten über 8 Wochen |
| 2 | voraussichtlich mehr als 500 Personentage | 10 Personen über 60 Arbeitstage = 600 Personentage |
Ein Personentag ist die Arbeitsleistung einer Person an einem Arbeitstag. Mitgezählt werden alle Beschäftigten aller Firmen auf der Baustelle, auch Unternehmer ohne Beschäftigte. Für ein typisches Mehrfamilienhaus wird die Grenze von 500 Personentagen fast immer überschritten. Die Arbeitstage eines Zeitraums zählt der Arbeitstage-Rechner.
Inhalt der Vorankündigung nach Anhang I BaustellV
- Ort der Baustelle
- Name und Anschrift des Bauherrn
- Art des Bauvorhabens
- Name und Anschrift des anstelle des Bauherrn verantwortlichen Dritten
- Name und Anschrift des Koordinators
- voraussichtlicher Beginn und voraussichtliche Dauer der Arbeiten
- voraussichtliche Höchstzahl der Beschäftigten auf der Baustelle
- Zahl der Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte, die voraussichtlich auf der Baustelle tätig werden
- Angabe der bereits ausgewählten Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte
Frist, Aushang und Änderungen
Die Vorankündigung muss der Behörde spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle vorliegen. Sie ist sichtbar auf der Baustelle auszuhängen und bei erheblichen Änderungen anzupassen, etwa wenn sich der Koordinator ändert oder weitere Firmen beauftragt werden. Viele Länder bieten eigene Online-Formulare an. Diese Vorlage dient dann als Entwurf und als Aushang.
Was aus der Vorankündigung folgt
Arbeiten Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle, muss der Bauherr einen oder mehrere geeignete Koordinatoren bestellen (§ 3 Abs. 1 BaustellV). Ist eine Vorankündigung zu übermitteln, muss zusätzlich ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt werden (§ 2 Abs. 3 BaustellV). Dafür gibt es die SiGe-Plan Vorlage. Die Aufgaben des Koordinators erklärt der Artikel SiGeKo und Baustellenverordnung.
Bauträger und private Bauherren
Auch Bauträger sind Bauherren im Sinne der Verordnung und müssen die Vorankündigung übermitteln. Private Bauherren eines Einfamilienhauses erreichen die Schwellenwerte selten, die Pflicht zur Koordination bei mehreren Firmen besteht aber trotzdem. Wer die Aufgaben an einen Architekten oder Generalunternehmer übertragen will, sollte das schriftlich und ausdrücklich vereinbaren.
Typische Fehler bei der Vorankündigung
- Personentage zu knapp geschätzt, weil Ausbaugewerke und Nachunternehmer nicht mitgezählt werden.
- Vorankündigung erst mit Baubeginn statt zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle gesendet.
- Kein Aushang auf der Baustelle oder ein veralteter Stand.
- Koordinator nicht benannt, obwohl mehrere Arbeitgeber tätig werden.
- Änderungen wie ein neuer Koordinator oder ein längerer Bauzeitraum nicht nachgemeldet.
