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Vorankündigung nach Baustellenverordnung Formular – kostenlos als PDF herunterladen

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Vorschau: Vorankündigung nach Baustellenverordnung Formular – kostenlos als PDF herunterladen

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Dieses Formular zur Vorankündigung nach Baustellenverordnung enthält alle Angaben, die der Bauherr nach § 2 Abs. 2 und Anhang I BaustellV der zuständigen Arbeitsschutzbehörde übermitteln muss. Es ist für Bauherren, Bauträger und Bauleiter gedacht, die eine größere Baustelle anmelden oder eine bestehende Vorankündigung ändern. Sie erhalten es als ausfüllbares PDF zum Versenden und für den Aushang auf der Baustelle.

Vorschau: Vorankündigung nach Baustellenverordnung Formular – kostenlos als PDF herunterladen
Das steht in der Vorlage
  • Empfänger (zuständige Arbeitsschutzbehörde / Gewerbeaufsichtsamt) und Absender (Bauherr oder beauftragter Dritter)
  • Datum der Vorankündigung, Erstmeldung oder Änderung Nr.
  • Angaben 1 bis 8 nach Anhang I BaustellV: Ort der Baustelle, Bauherr, Art des Bauvorhabens, verantwortlicher Dritter, Koordinator, Beginn und Dauer, Höchstzahl der Beschäftigten, Zahl der Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte
  • Tabelle zu Angabe 9: bereits ausgewählte Firmen mit Anschrift, Gewerk und Zeitraum
  • Prüfung der Voraussetzungen: mehr als 30 Arbeitstage und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig oder mehr als 500 Personentage
  • Hinweis zu Frist, Aushang, Koordinator und SiGe-Plan, Unterschrift Bauherr / beauftragter Dritter
Das nimmt sie Ihnen ab
  • Ausfüllbare Felder mit mehrzeiligen Adressfeldern für Behörde, Bauherr, Dritten und Koordinator
  • Ankreuzfelder ja / nein für die Schwellenwerte nach § 2 Abs. 2 BaustellV
  • Druckfertig auf A4, geeignet für den Aushang auf der Baustelle

So füllen Sie die Vorlage aus

  1. 1
    Pflicht prüfen
    Anhand der Schwellenwerte ankreuzen, ob eine Vorankündigung nötig ist: mehr als 30 Arbeitstage und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig oder mehr als 500 Personentage.
  2. 2
    Zuständige Behörde ermitteln
    Die Arbeitsschutzbehörde des Landes heraussuchen, in dem die Baustelle liegt, und als Empfänger eintragen.
  3. 3
    Angaben nach Anhang I ausfüllen
    Alle Punkte 1 bis 9 vollständig ausfüllen. Noch nicht beauftragte Firmen später mit einer Änderungsmeldung nachtragen.
  4. 4
    Spätestens zwei Wochen vorher übermitteln
    Die Vorankündigung spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle senden, per Post, E-Mail oder über das Online-Formular des Landes.
  5. 5
    Aushängen und aktuell halten
    Eine Kopie sichtbar auf der Baustelle aushängen und bei erheblichen Änderungen anpassen und neu übermitteln.

Vorankündigung nach Baustellenverordnung: wann sie Pflicht ist

Die Baustellenverordnung verpflichtet den Bauherrn, eine Baustelle vorab bei der zuständigen Behörde anzukündigen, wenn sie eine bestimmte Größe erreicht (§ 2 Abs. 2 BaustellV). Ziel ist, dass die Arbeitsschutzbehörde große Baustellen kennt und gezielt beraten und kontrollieren kann. Die Pflicht trifft den Bauherrn, also auch Bauträger und private Bauherren. Er kann einen Dritten, etwa die Bauleitung oder einen Projektsteuerer, mit der Erledigung beauftragen (§ 4 BaustellV).

Schwellenwerte nach § 2 Abs. 2 BaustellV
FallVoraussetzungBeispiel
1voraussichtlich mehr als 30 Arbeitstage UND mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitigRohbau eines Mehrfamilienhauses mit 25 Personen in Spitzenzeiten über 8 Wochen
2voraussichtlich mehr als 500 Personentage10 Personen über 60 Arbeitstage = 600 Personentage

Ein Personentag ist die Arbeitsleistung einer Person an einem Arbeitstag. Mitgezählt werden alle Beschäftigten aller Firmen auf der Baustelle, auch Unternehmer ohne Beschäftigte. Für ein typisches Mehrfamilienhaus wird die Grenze von 500 Personentagen fast immer überschritten. Die Arbeitstage eines Zeitraums zählt der Arbeitstage-Rechner.

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Inhalt der Vorankündigung nach Anhang I BaustellV

  1. Ort der Baustelle
  2. Name und Anschrift des Bauherrn
  3. Art des Bauvorhabens
  4. Name und Anschrift des anstelle des Bauherrn verantwortlichen Dritten
  5. Name und Anschrift des Koordinators
  6. voraussichtlicher Beginn und voraussichtliche Dauer der Arbeiten
  7. voraussichtliche Höchstzahl der Beschäftigten auf der Baustelle
  8. Zahl der Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte, die voraussichtlich auf der Baustelle tätig werden
  9. Angabe der bereits ausgewählten Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte

Frist, Aushang und Änderungen

Die Vorankündigung muss der Behörde spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle vorliegen. Sie ist sichtbar auf der Baustelle auszuhängen und bei erheblichen Änderungen anzupassen, etwa wenn sich der Koordinator ändert oder weitere Firmen beauftragt werden. Viele Länder bieten eigene Online-Formulare an. Diese Vorlage dient dann als Entwurf und als Aushang.

Was aus der Vorankündigung folgt

Arbeiten Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle, muss der Bauherr einen oder mehrere geeignete Koordinatoren bestellen (§ 3 Abs. 1 BaustellV). Ist eine Vorankündigung zu übermitteln, muss zusätzlich ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt werden (§ 2 Abs. 3 BaustellV). Dafür gibt es die SiGe-Plan Vorlage. Die Aufgaben des Koordinators erklärt der Artikel SiGeKo und Baustellenverordnung.

Bauträger und private Bauherren

Auch Bauträger sind Bauherren im Sinne der Verordnung und müssen die Vorankündigung übermitteln. Private Bauherren eines Einfamilienhauses erreichen die Schwellenwerte selten, die Pflicht zur Koordination bei mehreren Firmen besteht aber trotzdem. Wer die Aufgaben an einen Architekten oder Generalunternehmer übertragen will, sollte das schriftlich und ausdrücklich vereinbaren.

Typische Fehler bei der Vorankündigung

  • Personentage zu knapp geschätzt, weil Ausbaugewerke und Nachunternehmer nicht mitgezählt werden.
  • Vorankündigung erst mit Baubeginn statt zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle gesendet.
  • Kein Aushang auf der Baustelle oder ein veralteter Stand.
  • Koordinator nicht benannt, obwohl mehrere Arbeitgeber tätig werden.
  • Änderungen wie ein neuer Koordinator oder ein längerer Bauzeitraum nicht nachgemeldet.
⚠️ Bußgeld möglich
Wer die Vorankündigung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt, handelt ordnungswidrig (§ 7 Abs. 1 BaustellV). Die Vorlage ist ein Muster; maßgeblich sind die Vorgaben der zuständigen Landesbehörde. Den Begriff erklärt das Lexikon unter Vorankündigung Baustelle.
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Fragen & Antworten

Fragen zur Vorlage Vorankündigung BaustellV

Wann ist eine Vorankündigung nach Baustellenverordnung nötig?

Wenn die Arbeiten voraussichtlich länger als 30 Arbeitstage dauern und dabei mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, oder wenn der Umfang voraussichtlich 500 Personentage übersteigt (§ 2 Abs. 2 BaustellV).

Wer muss die Vorankündigung abgeben?

Der Bauherr. Er kann einen Dritten, zum Beispiel Bauleitung oder Projektsteuerer, beauftragen, die Pflicht in eigener Verantwortung zu erledigen (§ 4 BaustellV).

An wen geht das Formular zur Vorankündigung?

An die für den Arbeitsschutz zuständige Behörde des Landes, in dem die Baustelle liegt, etwa das Gewerbeaufsichtsamt oder das Amt für Arbeitsschutz. Viele Länder bieten ein Online-Formular an.

Wie lange vorher muss die Vorankündigung übermittelt werden?

Spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle.

Muss die Vorankündigung auf der Baustelle aushängen?

Ja. Sie ist sichtbar auf der Baustelle auszuhängen und bei erheblichen Änderungen anzupassen.