Was ist eine Planliste?
Eine Planliste ist das Verzeichnis aller Pläne eines Bauvorhabens mit ihrem aktuellen Stand. Sie zeigt zu jedem Plan die Nummer, den Inhalt, den gültigen Index, das Datum, den Status und an wen er verteilt wurde. Zusammen mit dem Versand spricht man vom Planlauf. Gerade in der Ausführungsplanung mit vielen Fachplanern entstehen schnell Dutzende Pläne mit mehreren Indizes. Ohne Planliste baut irgendwann eine Firma nach einem überholten Stand. Hintergründe im Artikel Planmanagement und Planlauf.
Planliste Vorlage: Aufbau und Spalten
| Spalte | Inhalt | Beispiel |
|---|---|---|
| Plan-Nr. | Eindeutige Nummer nach festem Schlüssel | A-EG-101 |
| Planinhalt | Was der Plan zeigt | Grundriss Erdgeschoss |
| Planart | Planungsstufe | Entwurf, Genehmigung, Ausführung, Detail |
| Maßstab | Darstellungsmaßstab | 1:100 Genehmigung, 1:50 Ausführung, 1:20 bis 1:1 Details |
| Index und Datum | Änderungsstand | a vom 14.10.2026 |
| Änderung / Grund | Was geändert wurde | Türbreiten angepasst |
| Status | Gültigkeit des Plans | zur Prüfung, freigegeben, ersetzt |
| Verteiler | Wer den Plan bekommen hat | Bauleitung D, Firmen D+P |
Index richtig vergeben
Jede inhaltliche Änderung eines Plans bekommt einen neuen Index, üblich sind Buchstaben (a, b, c) oder Zahlen. Index, Datum und eine kurze Änderungsbeschreibung stehen im Planschriftfeld und in der Planliste. Die geänderten Stellen werden im Plan mit Änderungswolken markiert. Der vorherige Stand wird auf „ersetzt“ gesetzt, aber archiviert, damit sich später nachweisen lässt, wer wann nach welchem Plan gebaut hat.
Status und Verteiler
Der Status zeigt, ob ein Plan noch bearbeitet wird, zur Prüfung beim Fachplaner liegt, auf die Freigabe des Bauherrn wartet oder freigegeben ist. Im Verteiler halten Sie je Empfänger fest, ob er den Plan digital (D), auf Papier (P) oder beides bekommen hat, dazu das Versanddatum. Die Übersicht unter der Liste zählt die Pläne je Status, sodass Sie vor jeder Planungsbesprechung sehen, wie viele Pläne noch offen sind.
Rechtlicher Rahmen: Pläne rechtzeitig und vollständig übergeben
Beim VOB-Vertrag muss der Auftraggeber die für die Ausführung nötigen Unterlagen unentgeltlich und rechtzeitig übergeben (§ 3 Abs. 1 VOB/B). Kommen Pläne zu spät, kann die Firma eine Behinderung anzeigen (§ 6 Abs. 1 VOB/B) und eine Verlängerung der Ausführungsfristen verlangen; dafür gibt es das Muster Behinderungsanzeige. Erkennt die Firma Fehler in den Plänen, muss sie Bedenken anmelden (§ 4 Abs. 3 VOB/B). Die Planliste mit Versanddatum ist in beiden Fällen der Nachweis, welcher Plan wann bei wem war. Für Architekten gehört das Fortschreiben der Ausführungsplanung zur Leistungsphase 5 der HOAI, siehe HOAI Leistungsphasen.
Typische Fehler im Planlauf
- Kein einheitlicher Nummernschlüssel; Fachplaner nummerieren jeder für sich.
- Index im Plan geändert, aber nicht in der Planliste, oder umgekehrt.
- Pläne „zur Info“ verschickt, die auf der Baustelle als Ausführungsplan genutzt werden.
- Alte Pläne bleiben im Baucontainer hängen; nach jeder Verteilung alte Stände einsammeln.
- Verteiler und Versanddatum nicht festgehalten; bei Streit fehlt der Nachweis der Übergabe.
- Planliste per E-Mail in mehreren Fassungen; nur eine Stelle führt die Liste.

