Zustandsfeststellung nach § 650g BGB: wozu sie dient
Verweigert der Besteller die Abnahme unter Angabe von Mängeln, kann der Unternehmer verlangen, dass beide gemeinsam den Zustand des Werks feststellen (§ 650g Abs. 1 BGB). Die Regel gilt seit 2018 für alle Bauverträge nach § 650a BGB, auch für VOB-Verträge und über § 650u BGB für den Bauträgervertrag. Die Zustandsfeststellung ist keine Abnahme. Sie sichert aber den Beweis, in welchem Zustand sich das Werk zu einem bestimmten Zeitpunkt befand. Das ist wichtig, wenn der Besteller das Werk bereits nutzt und später streitig ist, ob ein Schaden schon vorher da war oder erst durch die Nutzung entstanden ist.
Gemeinsame und einseitige Zustandsfeststellung
| Absatz | Inhalt | Was ins Protokoll gehört |
|---|---|---|
| Abs. 1 | Gemeinsame Feststellung auf Verlangen des Unternehmers nach verweigerter Abnahme | Datum der Verweigerung, Tag der Anfertigung, Unterschriften beider Parteien |
| Abs. 2 | Einseitige Feststellung, wenn der Besteller einem vereinbarten oder vom Unternehmer mit angemessener Frist bestimmten Termin fernbleibt | Nachweis des Termins, Unterschrift des Unternehmers, Abschrift an den Besteller |
| Abs. 3 | Vermutung: Ist das Werk verschafft und ein offenkundiger Mangel nicht angegeben, gilt er als nach der Feststellung entstanden und vom Besteller zu vertreten | Alle offenkundigen Mängel vollständig aufnehmen |
| Abs. 4 | Fälligkeit der Vergütung: Abnahme oder Entbehrlichkeit der Abnahme und prüffähige Schlussrechnung | nicht Teil des Protokolls, aber Folgeschritt |
Die einseitige Feststellung scheidet aus, wenn der Besteller infolge eines Umstands fernbleibt, den er nicht zu vertreten hat, und dies dem Unternehmer unverzüglich mitgeteilt hat. Bewahren Sie deshalb die Terminladung und jede Antwort des Bestellers zusammen mit dem Protokoll auf.
Abgrenzung zu § 4 Abs. 10 VOB/B und zur Abnahme
Die VOB/B kennt in § 4 Abs. 10 eine gemeinsame Zustandsfeststellung für Teile der Leistung, die durch die weitere Ausführung der Prüfung entzogen werden, etwa vor dem Verfüllen oder Verkleiden. Die Zustandsfeststellung nach § 650g BGB setzt dagegen eine verweigerte Abnahme voraus. Ob die Abnahme zu Recht verweigert wurde, klärt das Protokoll nicht. Wurde sie zu Unrecht verweigert oder hat der Besteller auf eine Fristsetzung nicht reagiert, kommt die fiktive Abnahme nach § 640 Abs. 2 BGB in Betracht. Das reguläre Protokoll für den Abnahmetermin ist die Abnahmeprotokoll Vorlage.
Ablauf einer Zustandsfeststellung in der Praxis
- Abnahme verlangen und die Verweigerung samt der genannten Mängel schriftlich sichern.
- Zustandsfeststellung schriftlich verlangen und einen Termin mit angemessener Frist bestimmen, in der Regel ein bis zwei Wochen.
- Am Termin den Zustand vollständig aufnehmen: Mängel, Restleistungen, Verschmutzungen, Beschädigungen durch Dritte.
- Jeden Punkt mit Foto belegen und die Foto-Nummer im Protokoll eintragen.
- Protokoll datieren und unterschreiben, bei einseitiger Feststellung die Abschrift an den Besteller senden.
- Gerügte Mängel beseitigen und erneut zur Abnahme auffordern.
Typische Fehler bei der Zustandsfeststellung
- Termin nur mündlich vereinbart: Für die einseitige Feststellung fehlt dann der Nachweis.
- Offenkundige Mängel nicht vollständig aufgenommen: Die Vermutung des § 650g Abs. 3 BGB wirkt nur für Mängel, die im Protokoll fehlen, und schützt den Unternehmer nur, wenn er sorgfältig dokumentiert.
- Tag der Anfertigung vergessen, obwohl das Gesetz die Angabe ausdrücklich verlangt.
- Keine Fotos oder Fotos ohne Bezug zur Zeile im Protokoll.
- Zustandsfeststellung mit Abnahme verwechselt und die Schlussrechnung zu früh als fällig behandelt.
