Beweissicherung am Bau bedeutet, den Zustand eines Gebäudes, Bauteils oder Mangels so festzuhalten, dass er später in einem Streit belegt werden kann. Das geschieht privat, etwa durch ein Sachverständigengutachten vor Baubeginn, oder gerichtlich im selbständigen Beweisverfahren nach §§ 485 ff. ZPO, früher Beweissicherungsverfahren genannt.
Private und gerichtliche Beweissicherung
| Merkmal | Private Beweissicherung | Selbständiges Beweisverfahren |
|---|---|---|
| Grundlage | Vereinbarung, eigener Auftrag | §§ 485 ff. ZPO |
| Wer beauftragt | Bauherr, Bauträger, Bauunternehmen | Gericht auf Antrag einer Partei |
| Gutachter | Frei gewählt | Vom Gericht bestimmt |
| Beweiswert | Parteigutachten; wird im Prozess oft bestritten | Wie eine Beweisaufnahme im Hauptprozess |
| Verjährung | Hemmt die Verjährung nicht | Hemmt die Verjährung (§ 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB) |
| Dauer und Kosten | Schnell, überschaubar | Oft Monate; Gerichts- und Gutachterkosten |
Beweissicherung vor Baubeginn
Vor Abbruch-, Tiefbau- oder Rammarbeiten, Grundwasserabsenkungen und Bauten in enger Nachbarschaft lohnt eine Zustandsfeststellung der Nachbargebäude. Ein Sachverständiger dokumentiert vorhandene Risse, Feuchteflecken und Schäden mit Fotos, Maßen und Lage. Treten später Schäden auf, lässt sich belegen, was neu ist. Für den Bauherrn schützt das vor unberechtigten Forderungen, für Nachbarn sichert es berechtigte Ansprüche. Auch öffentliche Straßen und Leitungen werden häufig vor Baubeginn dokumentiert.
Beweissicherungsverfahren: das selbständige Beweisverfahren
Das gerichtliche Verfahren ist nach § 485 ZPO zulässig, wenn der Gegner zustimmt oder ein Beweismittel verloren zu gehen droht. Ohne laufenden Rechtsstreit kann eine Partei außerdem ein schriftliches Sachverständigengutachten beantragen, wenn sie ein rechtliches Interesse hat festzustellen:
- den Zustand oder Wert einer Sache,
- die Ursache eines Sachschadens oder Sachmangels,
- den Aufwand für die Beseitigung des Schadens oder Mangels.
Ein rechtliches Interesse ist nach dem Gesetz anzunehmen, wenn die Feststellung der Vermeidung eines Rechtsstreits dienen kann – bei Baumängeln ist das der Regelfall. Das Gutachten kann im späteren Prozess verwertet werden, als ob es dort eingeholt worden wäre.
Ablauf in Kürze
- Antrag beim zuständigen Gericht mit genauer Bezeichnung der Mängel (Beweisfragen) und des Gegners.
- Gericht bestimmt einen Sachverständigen und fordert einen Kostenvorschuss an.
- Ortstermin mit beiden Parteien, Gutachten.
- Möglichkeit zu Ergänzungsfragen und Anhörung des Sachverständigen.
- Verwertung im Vergleich oder im späteren Hauptprozess.
Beweissicherung im Bauablauf
Beweissicherung ist nicht nur ein Thema für Gerichte. Auch im Alltag sichern Sie Beweise: durch gemeinsame Zustandsfeststellungen nach § 4 Abs. 10 VOB/B bei Bauteilen, die später verdeckt werden, durch Fotos vor dem Schließen von Wänden, durch Abnahme- und Begehungsprotokolle und ein sorgfältig geführtes Bautagebuch. Für den gemeinsamen Termin eignet sich die Zustandsfeststellung Vorlage; worauf es bei Fotos mit Datum, Ort und Maßstab ankommt, erklärt der Beitrag Fotodokumentation Baustelle.