Kostenlose Vorlage · Abrechnung

Stornorechnung Muster – kostenlos als Excel herunterladen

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Dieses Stornorechnung Muster hebt eine fehlerhafte Rechnung vollständig auf: Es nennt Nummer und Datum der Originalrechnung, übernimmt deren Positionen und rechnet alle Beträge automatisch mit negativem Vorzeichen. Die Excel-Vorlage ist für Handwerksbetriebe gedacht, die eine Rechnung korrigieren müssen, ohne die Buchhaltung durcheinanderzubringen. Danach stellen Sie eine neue, richtige Rechnung aus.

Das steht in der Vorlage
  • Kopf: Rechnungssteller, Rechnungsempfänger, Stornorechnung Nr. (neue fortlaufende Nummer), Datum der Stornorechnung
  • Bezug: Originalrechnung Nr. und vom, Leistungszeitraum laut Originalrechnung, Steuernummer oder USt-IdNr., Bauvorhaben / Leistungsort
  • Erklärung zur vollständigen Stornierung mit Platz für den Grund und Hinweis auf die berichtigte Rechnung
  • 12 Positionszeilen wie in der Originalrechnung: Pos., Bezeichnung, Menge, Einheit, Einzelpreis, Gesamtpreis
  • Summe netto (Storno), Umsatzsteuer mit dem Satz der Originalrechnung, Stornobetrag brutto
  • Bereits gezahlter Betrag sowie Erstattung oder Verrechnung (Konto, Datum)
Das nimmt sie Ihnen ab
  • Mengen und Einzelpreise wie im Original eintragen, der Gesamtpreis wird automatisch negativ
  • Summe netto, Umsatzsteuer (auf Cent gerundet) und Stornobetrag brutto werden berechnet
  • Steuersatz änderbar, damit er zur Originalrechnung passt

So füllen Sie die Vorlage aus

  1. 1
    Neue Nummer vergeben
    Die Stornorechnung erhält eine eigene Nummer aus Ihrem fortlaufenden Rechnungskreis. Die Nummer der Originalrechnung wird nicht wiederverwendet.
  2. 2
    Originalrechnung benennen
    Tragen Sie Nummer, Datum und Leistungszeitraum der Rechnung ein, die Sie stornieren. Ohne diesen Bezug ist die Storno umsatzsteuerlich nicht zuzuordnen.
  3. 3
    Positionen übernehmen
    Übertragen Sie Positionen, Mengen und Einzelpreise unverändert aus der Originalrechnung. Die Vorlage rechnet die Beträge negativ.
  4. 4
    Grund und Zahlung klären
    Ergänzen Sie den Grund der Stornierung und, falls der Kunde schon gezahlt hat, wie der Betrag erstattet oder verrechnet wird.
  5. 5
    Neue Rechnung ausstellen
    Schreiben Sie anschließend eine korrigierte Rechnung mit wieder neuer Nummer, zum Beispiel mit dem Rechnung Muster für Handwerker.

Was ist eine Stornorechnung?

Eine Stornorechnung ist ein Beleg, der eine bereits ausgestellte Rechnung ganz oder teilweise aufhebt. Sie wiederholt die Angaben der Originalrechnung mit negativem Vorzeichen, sodass Umsatz und Umsatzsteuer in der Buchhaltung ausgeglichen werden. Eine einmal versendete Rechnung darf nicht gelöscht, überschrieben oder unter derselben Nummer neu verschickt werden. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoBD) verlangen, dass jede Änderung nachvollziehbar bleibt. Ausführlich erklärt das der Artikel Stornorechnung schreiben.

Rechtsgrundlage: Rechnungsberichtigung nach UStG und UStDV

Das Umsatzsteuergesetz kennt den Begriff „Stornorechnung“ nicht. Rechtlich geht es um die Berichtigung einer Rechnung nach § 31 Abs. 5 UStDV und die Berichtigung der Umsatzsteuer nach § 17 UStG, wenn sich die Bemessungsgrundlage ändert. Wurde Umsatzsteuer zu hoch oder zu Unrecht ausgewiesen, schuldet der Unternehmer sie nach § 14c UStG so lange, bis die Rechnung berichtigt ist. Das betrifft im Handwerk vor allem Rechnungen mit Umsatzsteuer, obwohl § 13b UStG gegolten hätte.

AnlassVorgehen
Falscher RechnungsempfängerVollständig stornieren, neue Rechnung an den richtigen Empfänger
Falscher Steuersatz oder § 13b übersehenVollständig stornieren, neue Rechnung mit richtigem Steuerausweis
Falsche Mengen oder PreiseStornieren und neu ausstellen oder Teilstorno der betroffenen Positionen
Leistung nicht erbracht, Auftrag storniertVollständig stornieren, keine neue Rechnung
Fehlende Pflichtangabe, Beträge richtigOft genügt eine ergänzende Berichtigung mit Bezug auf die Rechnung

Stornorechnung Muster: Pflichtangaben und Aufbau

  • Eigene, fortlaufende Rechnungsnummer aus Ihrem Nummernkreis.
  • Datum der Stornorechnung und eindeutiger Bezug auf die Originalrechnung mit Nummer und Datum.
  • Name und Anschrift von Rechnungssteller und Empfänger wie im Original, Steuernummer oder USt-IdNr.
  • Positionen, Nettobeträge, Steuersatz wie in der Originalrechnung und Steuerbetrag, jeweils negativ.
  • Kurzer Grund und, wenn schon gezahlt wurde, Angaben zur Erstattung oder Verrechnung.
⚠️ Nicht „Gutschrift“ nennen
Umsatzsteuerlich ist eine Gutschrift die Abrechnung durch den Leistungsempfänger (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG). Bezeichnen Sie eine Storno deshalb nicht als „Gutschrift“, sondern als „Stornorechnung“ oder „Rechnungskorrektur“, um Missverständnisse mit dem Finanzamt und dem Kunden zu vermeiden.

Teilstorno oder vollständige Storno?

Die Vorlage ist für die vollständige Stornierung gebaut: Alle Positionen der Originalrechnung werden mit negativem Betrag wiederholt, danach folgt eine neue Rechnung. Das ist der sauberste Weg, weil Buchhaltung, Kunde und Finanzamt zwei vollständige Belege sehen. Ein Teilstorno nur der falschen Positionen ist zulässig, wird bei mehreren Korrekturen aber schnell unübersichtlich. Hat der Kunde bereits gezahlt, vereinbaren Sie, ob der Betrag erstattet oder mit der neuen Rechnung verrechnet wird, und tragen Sie das im Feld „Erstattung / Verrechnung“ ein.

Typische Fehler beim Stornieren

  • Originalrechnung gelöscht oder unter gleicher Nummer neu verschickt; das verletzt die Nachvollziehbarkeit der Buchführung.
  • Stornorechnung ohne Bezug auf Nummer und Datum des Originals.
  • Anderer Steuersatz als im Original, sodass die Umsatzsteuer nicht ausgeglichen wird.
  • Beträge positiv statt negativ eingetragen.
  • Bereits geleistete Zahlungen vergessen; der Kunde bekommt weder Erstattung noch Verrechnung.
  • Bei E-Rechnungen an Unternehmen nur ein PDF storniert, obwohl auch die Korrektur im strukturierten Format verschickt werden muss.

Für Rechnungen an Unternehmen gilt die E-Rechnungspflicht schrittweise ab 2027; dann muss auch die Stornorechnung als E-Rechnung ausgestellt werden. Mehr im Artikel E-Rechnung im Handwerk.

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So hilft BauDock
In BauDock erstellen Sie die Stornorechnung mit Bezug auf die ursprüngliche Rechnung und eigener fortlaufender Nummer, auf Wunsch auch als E-Rechnung im Format XRechnung oder ZUGFeRD. Danach schreiben Sie die korrigierte Rechnung, ohne dass Lücken im Nummernkreis entstehen.
Stornorechnung kostenlos herunterladen
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Fragen & Antworten

Fragen zur Vorlage Stornorechnung

Wie schreibe ich eine Stornorechnung?

Vergeben Sie eine neue fortlaufende Nummer, nennen Sie Nummer und Datum der Originalrechnung, übernehmen Sie alle Positionen mit negativem Vorzeichen und den Steuersatz des Originals. Anschließend stellen Sie, falls nötig, eine neue korrekte Rechnung aus.

Braucht die Stornorechnung eine eigene Rechnungsnummer?

Ja. Die Stornorechnung ist ein eigener Beleg und erhält eine neue Nummer aus dem fortlaufenden Nummernkreis. Die Nummer der Originalrechnung bleibt bestehen.

Darf ich eine falsche Rechnung einfach löschen?

Nein. Eine versendete Rechnung muss erhalten bleiben. Sie wird durch eine Stornorechnung aufgehoben, damit Umsatz und Umsatzsteuer nachvollziehbar korrigiert werden.

Was ist der Unterschied zwischen Stornorechnung und Gutschrift?

Die Stornorechnung hebt die eigene Rechnung auf. Eine Gutschrift im umsatzsteuerlichen Sinn ist eine Abrechnung, die der Leistungsempfänger statt des Leistenden ausstellt. Die Begriffe sollten nicht vermischt werden.

Ist das Stornorechnung Muster kostenlos?

Ja. Die Excel-Vorlage können Sie kostenlos und ohne Anmeldung herunterladen. Sie ist ein Muster ohne Gewähr; Sonderfälle stimmen Sie mit Ihrer Steuerberatung ab.