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Nutzungsbedingungen für den Projektzugang

Fassung vom 01.10.2026

(kostenloser Zugang für eingeladene Firmen)

Abschnitt A — Allgemeines

§ 1 Anbieter, Begriffe

(1) Die Plattform „BauDock“ (nachfolgend „Plattform“) wird betrieben von Nik Tödter, Einzelunternehmer, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „BauDock“, Heideweg 45, 27299 Langwedel, Deutschland, Telefon +49 176 43752031, E-Mail nik.toedter@baudock.com (im Folgenden „BauDock“ oder „Anbieter“).

(2) In diesen Bedingungen bedeuten:

  • „Kunde“: das Unternehmen, das mit BauDock einen entgeltlichen Vertrag über eine Lizenz (Bauträger-Lizenz oder Volllizenz) geschlossen hat;
  • „Einladender Kunde“: der Kunde, der eine Firma oder Person zu seinem Projektraum oder Betriebsbereich eingeladen bzw. für sie einen Zugang angelegt hat;
  • „Eingeladene Firma“: ein Unternehmen (insbesondere Handwerksbetrieb, externes Bauleitungsbüro, Architektur- oder Planungsbüro), das vom einladenden Kunden zu einem Bauvorhaben eingeladen wurde und dafür einen kostenlosen Projektzugang erhält;
  • „Projektzugang“: der kostenlose Zugang einer eingeladenen Firma zu den vom einladenden Kunden freigeschalteten Bereichen eines oder mehrerer Projekträume;
  • „Mitarbeiter-Zugang“: ein Zugang für Beschäftigte eines Handwerksbetriebs mit einer Volllizenz Handwerk, dessen Umfang der Betrieb je Bereich festlegt; Mitarbeiter-Zugänge gibt es nur mit einer Volllizenz Handwerk, nicht im Projektzugang;
  • „Interner Nutzer“: eine beim Kunden beschäftigte oder in vergleichbarer Weise für ihn tätige Person mit Zugang im Rahmen der Lizenz des Kunden;
  • „Admin-Profil“: ein Zugang des Kunden mit Verwaltungsrechten für das gesamte Unternehmen;
  • „Chef“: der Inhaber eines Handwerksbetriebs mit Volllizenz;
  • „Nutzer“: jede natürliche Person, die die Plattform mit einem Zugang nutzt;
  • „Projektraum“: sämtliche Daten eines Bauvorhabens des einladenden Kunden;
  • „Betriebsbereich“: die eigenen Daten eines Kunden mit Volllizenz;
  • „Inhalte“: alle Daten, Dateien, Texte, Fotos, Pläne, Nachrichten, hochgeladenen unterschriebenen Dokumente und sonstigen Informationen, die Nutzer auf der Plattform einstellen oder erzeugen;
  • „Aktivitäten“: das automatische Änderungsprotokoll der Plattform (§ 11);
  • „KI-Funktionen“ / „KI-Credits“: Funktionen zur Erstellung von Entwürfen mithilfe künstlicher Intelligenz und das hierfür verwendete Guthaben.

§ 2 Geltungsbereich

(1) Projektzugang. Diese Bedingungen regeln vollständig das unentgeltliche Nutzungsverhältnis zwischen BauDock und einer eingeladenen Firma sowie die Nutzung durch die Personen, die für die eingeladene Firma einen Zugang erhalten (Abschnitte A bis D).

(2) Interne Nutzer und Mitarbeiter-Zugänge. Für interne Nutzer und Mitarbeiter-Zugänge richtet sich das Vertragsverhältnis über die Plattform ausschließlich nach dem Vertrag zwischen BauDock und dem Kunden („Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von BauDock (Unternehmer)“, nachfolgend „AGB“, abrufbar unter https://baudock.com/agb). Diese Personen schließen mit BauDock keinen eigenen Leistungsvertrag. Für sie gelten aus diesen Bedingungen nur die Nutzungsregeln (§§ 7 bis 9, § 10 Abs. 3 und 4, § 11 Abs. 1 bis 4, § 12 Abs. 1 und 2, § 16) als Regeln für die Benutzung der Plattform; ihr Arbeitgeber (der Kunde) bleibt für die Einhaltung gegenüber BauDock verantwortlich. Ansprüche dieser Personen gegen BauDock aus Gesetz, insbesondere aus dem Datenschutzrecht, bleiben unberührt.

(3) Abweichende Geschäftsbedingungen der eingeladenen Firma gelten nicht, auch wenn BauDock ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(4) Hat die eingeladene Firma zusätzlich eine eigene Volllizenz, gelten für ihren Betriebsbereich die AGB; für die Zusammenarbeit im Projektraum eines anderen Kunden gelten daneben diese Bedingungen.


Abschnitt B — Projektzugang

§ 3 Nutzerkreis

(1) Der Projektzugang steht ausschließlich Unternehmern im Sinne von § 14 BGB zur Verfügung. Die Plattform ist nicht für Verbraucher bestimmt; für Käufer und Mieter gelten gesonderte Nutzungsbedingungen für die Wohnungsmappe.

(2) Vertragspartner von BauDock ist die eingeladene Firma. Die natürliche Person, die den Projektzugang einrichtet, handelt im Namen der eingeladenen Firma und versichert, hierzu berechtigt zu sein. Lädt der einladende Kunde weitere Personen der eingeladenen Firma ein, nutzen diese die Plattform ebenfalls für die eingeladene Firma. Eigene Mitarbeiter-Zugänge kann die eingeladene Firma im Projektzugang nicht anlegen (§ 5 Abs. 4).

§ 4 Zustandekommen

(1) Die Einladung durch den einladenden Kunden ist kein Angebot von BauDock. Der Nutzungsvertrag kommt zustande, wenn die Person nach § 3 Abs. 2 vor der ersten Nutzung diese Nutzungsbedingungen durch Setzen des vorgesehenen Pflicht-Häkchens (Wortlaut im Anhang) annimmt; mit Freischaltung des Zugangs nimmt BauDock an. Ohne Annahme ist der Projektzugang nicht nutzbar. Nehmen weitere Personen der eingeladenen Firma die Bedingungen an, bestätigen sie damit zugleich deren Geltung für ihre eigene Nutzung.

(2) BauDock speichert jede Annahme unveränderbar mit folgenden Angaben: Nutzerkonto, Unternehmen (soweit vorhanden), Rolle bzw. Portal, Bezeichnung des Dokuments, Fassung (Datum der Fassung), SHA-256-Hashwert der angenommenen Fassung, Wortlaut des Häkchens, Zeitpunkt (UTC), IP-Adresse und Browserkennung. Bei einer neuen Fassung wird die Annahme erneut abgefragt (§ 17). Der Text der Bedingungen ist jederzeit unter https://baudock.com/nutzungsbedingungen/projektzugang abrufbar und kann gespeichert und ausgedruckt werden.

(3) Es besteht kein Anspruch auf Abschluss des Nutzungsvertrags oder auf Einrichtung eines Zugangs.

§ 5 Zweck und Umfang

(1) Der Projektzugang dient ausschließlich der Zusammenarbeit der eingeladenen Firma mit dem einladenden Kunden in dessen Bauvorhaben. Eine Nutzung für andere Zwecke, insbesondere für eigene Projekte ohne Bezug zum einladenden Kunden, ist nur mit einer eigenen Volllizenz zulässig.

(2) Die eingeladene Firma erhält nur Zugriff auf die Bereiche und Inhalte, die der einladende Kunde für sie freigeschaltet hat. Der einladende Kunde bestimmt allein und kann jederzeit ohne Mitwirkung von BauDock

  • Bereiche freischalten, beschränken oder sperren,
  • Projekte hinzufügen oder entfernen,
  • den Zugang vorübergehend deaktivieren oder vollständig entziehen.

Ein Anspruch der eingeladenen Firma gegen BauDock auf einen bestimmten Umfang des Zugangs besteht nicht. Ob die eingeladene Firma im Verhältnis zum einladenden Kunden einen Anspruch auf Zugang hat, richtet sich allein nach dem Vertrag zwischen beiden.

(3) Projektphasen. Ein Bauvorhaben kann vom einladenden Kunden als „Fertigstellung angemeldet“, „fertiggestellt“ oder „archiviert“ geführt werden. Die Anmeldung der Fertigstellung kann der einladende Kunde innerhalb von sieben Tagen zurücknehmen; danach ist das Bauvorhaben fertiggestellt. In fertiggestellten Bauvorhaben (Gewährleistungsbetrieb) bleiben alle Funktionen nutzbar. Archivierte Bauvorhaben können nur noch gelesen werden; die eingeladene Firma kann dort weiterhin die Inhalte lesen, die sie betreffen bzw. für sie freigegeben sind. Durch Fertigstellung oder Archivierung werden keine Daten gelöscht. Die Plattform setzt den Schreibschutz archivierter Bauvorhaben technisch durch.

(4) Mitarbeiter-Zugänge sind im Projektzugang nicht enthalten. Weitere Funktionen sind über eine Volllizenz erhältlich; Mitarbeiter-Zugänge setzen eine Volllizenz Handwerk voraus (Pakete von Solo mit bis zu 3 bis Unternehmen Plus mit bis zu 50 Nutzern; die aktuellen Pakete und Preise stehen unter baudock.com/preise).

§ 6 Unentgeltlichkeit, Verfügbarkeit, Änderungen der Plattform

(1) Der Projektzugang ist für die eingeladene Firma unentgeltlich. BauDock erbringt ihn freiwillig als Bestandteil der Lizenz des einladenden Kunden.

(2) Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit, Funktionalität oder Reaktionszeit; eine Verfügbarkeit wird nicht zugesichert. BauDock bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform. Geplante Wartungsarbeiten führt BauDock möglichst außerhalb üblicher Arbeitszeiten durch und kündigt sie nach Möglichkeit vorher an. Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen und Störungen können die Nutzung zeitweise einschränken oder unterbrechen. Ausfälle, die auf Störungen der Infrastruktur oder der Unterauftragsverarbeiter außerhalb des Einflussbereichs von BauDock beruhen, hat BauDock nicht zu vertreten; § 13 bleibt unberührt.

(3) BauDock darf die Plattform weiterentwickeln, Funktionen ändern, ergänzen oder einstellen, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen der eingeladenen Firma zumutbar ist, insbesondere aus technischen, rechtlichen oder Sicherheitsgründen oder wegen Änderungen im Vertrag mit dem einladenden Kunden.


Abschnitt C — Nutzungsregeln (gelten für alle Nutzer)

§ 7 Zugangsdaten und Geräte

(1) Jeder Zugang ist persönlich. Zugangsdaten dürfen nicht weitergegeben und müssen vor dem Zugriff Dritter geschützt werden. Mehrere Personen dürfen einen Zugang nicht gemeinsam nutzen.

(2) Die Plattform bindet Zugänge an bestätigte Geräte. Bei Anmeldung von einem neuen Gerät wird ein Bestätigungscode an die hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet. Der Nutzer darf Bestätigungscodes nicht weitergeben und bestätigt nur eigene Geräte.

(3) Besteht der Verdacht, dass Zugangsdaten oder ein Gerät Unbefugten bekannt bzw. zugänglich geworden sind, hat der Nutzer unverzüglich das Passwort zu ändern und BauDock sowie den einladenden Kunden zu informieren.

§ 8 Pflichten bei der Nutzung

(1) Der Nutzer hat bei der Einrichtung und Nutzung wahre, vollständige und aktuelle Angaben zu seiner Person, seiner Funktion und seinem Unternehmen zu machen und diese aktuell zu halten.

(2) Der Nutzer darf nur rechtmäßige Inhalte einstellen. Er stellt insbesondere sicher, dass

  • er an eingestellten Fotos, Plänen, Dokumenten und sonstigen Dateien die erforderlichen Rechte (insbesondere Urheber- und Nutzungsrechte) besitzt;
  • auf Fotos erkennbare Personen nur abgebildet werden, soweit dies für die Dokumentation des Bauvorhabens erforderlich und rechtlich zulässig ist; Aufnahmen, auf denen Personen im Mittelpunkt stehen, sowie Aufnahmen von Kindern, Kfz-Kennzeichen oder Privatbereichen Dritter sind zu vermeiden oder unkenntlich zu machen;
  • personenbezogene Daten Dritter nur eingestellt werden, soweit er dazu berechtigt ist.

(3) Unzulässig ist insbesondere,

  • Sicherheits-, Zugriffs- oder Berechtigungsmechanismen zu umgehen oder dies zu versuchen, auf fremde Projekträume, Betriebsbereiche oder Daten zuzugreifen oder fremde Zugänge zu nutzen;
  • die Plattform automatisiert auszulesen (z. B. durch Skripte, Crawler), soweit nicht eine dafür vorgesehene Schnittstelle genutzt wird, oder sie übermäßig zu belasten;
  • Schadsoftware oder Dateien mit schädlichem Inhalt hochzuladen;
  • Inhalte einzustellen, die gegen Strafgesetze, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen;
  • die Plattform zu nutzen, um Geschäftsbeziehungen zu Beteiligten eines Projektraums zu anderen als den in § 5 Abs. 1 genannten Zwecken systematisch auszuwerten;
  • die Plattform zu verändern, zu dekompilieren oder nachzubauen, soweit dies nicht gesetzlich erlaubt ist.

(4) Der Nutzer prüft von ihm eingestellte Inhalte und von ihm veranlasste Dokumente (z. B. Angebote, Rechnungen, Berichte, Protokolle) eigenverantwortlich auf Richtigkeit und Vollständigkeit, bevor er sie übermittelt, freigibt oder unterschreibt.

(5) Der Nutzer sichert Unterlagen, die er zur Erfüllung eigener gesetzlicher Aufbewahrungspflichten oder zu Beweiszwecken benötigt, eigenständig außerhalb der Plattform (z. B. durch Herunterladen). Die Plattform ist kein Archivsystem der eingeladenen Firma.

§ 9 Inhalte und Nutzungsrechte

(1) Inhalte bleiben im Verhältnis zu BauDock Inhalte des Nutzers bzw. des Unternehmens, für das er handelt. BauDock prüft Inhalte nicht und macht sie sich nicht zu eigen.

(2) Die eingeladene Firma räumt BauDock das einfache, nicht übertragbare, auf die Dauer der Speicherung beschränkte Recht ein, die Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen, technisch aufzubereiten (z. B. Vorschaubilder, PDF-Erzeugung) und den Nutzern zugänglich zu machen, denen der Zugriff namentlich erteilt wurde, soweit dies zum Betrieb der Plattform erforderlich ist. Eine Nutzung für eigene Zwecke von BauDock, insbesondere zu Werbezwecken oder zum Training von KI-Modellen, findet nicht statt.

(3) Inhalte, die die eingeladene Firma im Projektraum des einladenden Kunden bereitstellt, werden Teil der Projektdokumentation des einladenden Kunden. Sie verbleiben dort auch nach Beendigung des Projektzugangs (§ 15 Abs. 5). Die eingeladene Firma räumt dem einladenden Kunden — soweit ihr Vertrag mit dem Kunden nichts anderes bestimmt — das einfache Recht ein, diese Inhalte für die Dokumentation, Abwicklung, Abrechnung und Gewährleistung des jeweiligen Bauvorhabens sowie zur Wahrung eigener Rechte zu speichern und zu nutzen.

(4) BauDock ist berechtigt, Inhalte zu sperren oder zu entfernen, wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass sie rechtswidrig sind oder gegen diese Bedingungen verstoßen. BauDock berücksichtigt dabei die berechtigten Interessen der Beteiligten, insbesondere an der Vollständigkeit der Projektdokumentation, und wählt die mildeste geeignete Maßnahme (z. B. Sperrung statt Löschung). Hinweise auf rechtswidrige Inhalte können an nik.toedter@baudock.com gerichtet werden.


Abschnitt D — Rechtsverhältnis, Protokollierung, Haftung, Beendigung

§ 10 Verhältnis zum einladenden Kunden

(1) Die Plattform ist ein technisches Hilfsmittel der Zusammenarbeit. BauDock ist nicht Partei des Bau-, Werk-, Planungs-, Architekten- oder sonstigen Vertrags zwischen der eingeladenen Firma und dem einladenden Kunden und wird durch die Bereitstellung der Plattform weder Vertreter noch Erfüllungsgehilfe noch Empfangs- oder Erklärungsbote einer Seite.

(2) Alle Inhalte und Kommunikation im Projektraum — insbesondere Aufgaben, Mängelanzeigen, Fristsetzungen, Behinderungs- und Bedenkenanzeigen, Nachträge, Angebote, Rechnungen, Protokolle, Abnahmen, Freigaben und Nachrichten — betreffen ausschließlich das Rechtsverhältnis zwischen der eingeladenen Firma und dem einladenden Kunden.

(3) Ob und wann eine über die Plattform übermittelte Erklärung zugeht, welche Form sie wahren muss und welche Wirkung sie hat (z. B. Fristbeginn, Fristwahrung, Abnahme, Anerkenntnis, Vorbehalt), richtet sich allein nach dem Vertrag zwischen der eingeladenen Firma und dem einladenden Kunden und dem Gesetz. Anzeigen der Plattform wie „gesendet“, „gelesen“, „erledigt“ oder berechnete Fristen und Termine sind technische Statusinformationen und keine Bestätigung durch BauDock über Zugang, Inhalt oder Rechtzeitigkeit einer Erklärung. Wo der Vertrag eine bestimmte Form (z. B. Schriftform) verlangt, ist diese gesondert einzuhalten.

(4) Unterschriften. Die Plattform stellt keine elektronische Signatur bereit. Dokumente und Protokolle können leere Unterschriftsfelder („Unterschriftskacheln“) enthalten; sie werden gedruckt oder als PDF ausgegeben und außerhalb der Plattform auf Papier unterschrieben. Die unterschriebene Fassung (Scan, Foto oder PDF) kann hochgeladen und beim Dokument abgelegt werden. Die Ablage einer solchen Abbildung ersetzt weder die gesetzliche Schriftform (§ 126 BGB) noch die elektronische Form mit qualifizierter elektronischer Signatur (§ 126a BGB); eine qualifizierte elektronische Signatur ist gegebenenfalls bei einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter außerhalb der Plattform einzuholen. Bis zum 28.09.2026 auf der Plattform digital geleistete Unterschriften bleiben gespeichert und werden nur angezeigt; sie sind einfache elektronische Signaturen im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS). Ob eine Unterschrift für einen bestimmten Zweck genügt, richtet sich nach dem Vertrag der Beteiligten und dem Gesetz.

(5) Streitigkeiten zwischen der eingeladenen Firma und dem einladenden Kunden sind zwischen diesen auszutragen. BauDock entscheidet nicht über Streitigkeiten und ändert keine Inhalte auf Wunsch nur einer Seite, soweit nicht § 9 Abs. 4 oder eine gesetzliche Pflicht eingreift.

§ 11 Aktivitäten (Protokollierung)

(1) Die Plattform zeichnet jede Änderung an Projekt- und Betriebsdaten automatisch und unveränderbar auf. Gespeichert werden insbesondere: handelnde Person, Rolle bzw. Portal, Zeitpunkt, betroffener Datensatz, Projekt, Unternehmen, Beteiligte sowie bei Änderungen der vorherige und der neue Wert der geänderten Felder; beim Anlegen und Löschen eines Datensatzes wird dessen vollständiger Inhalt gespeichert. Aufgezeichnet wird auch das Öffnen und Herunterladen von Dateien (je Datei und Person höchstens ein Eintrag innerhalb von zehn Minuten); nicht aufgezeichnet werden Vorschaubilder, bloße Seitenaufrufe und die Nutzung der KI-Funktionen. Änderungen an Personal-, Lohn- und Stundenablagen (einschließlich Krankmeldungen) werden nur ohne Inhalt aufgezeichnet („geändert von … am …“); Standortkoordinaten gelangen nie in die Aktivitäten. Protokolleinträge können von Nutzern weder geändert noch gelöscht werden.

(1a) Schwärzung. Die Admin-Profile des einladenden Kunden und BauDock können einzelne Einträge schwärzen, etwa zur Erfüllung von Rechten betroffener Personen. Dabei wird der Inhalt „vorher/nachher“ entfernt; auf Wunsch wird auch die handelnde Person unkenntlich gemacht. Zeitpunkt, Bereich und die Tatsache der Schwärzung bleiben erhalten; die Schwärzung selbst wird mit Grund, handelnder Person und Zeitpunkt aufgezeichnet. Im Übrigen bleiben die Aktivitäten unveränderbar.

(2) Sichtbarkeit. Die Aktivitäten sind wie folgt einsehbar:

  • die Admin-Profile des einladenden Kunden: alle Aktivitäten im Unternehmen des Kunden, einschließlich der Aktivitäten eingeladener Firmen (auch des Öffnens und Herunterladens von Dateien) in seinen Projekträumen;
  • der Chef eines Betriebs: alle Aktivitäten seines Betriebs einschließlich seiner Mitarbeiter-Zugänge;
  • alle übrigen Nutzer: die Aktivitäten, die sie selbst betreffen;
  • Käufer und Mieter: keine Aktivitäten.

(3) Herausgabe. BauDock stellt dem einladenden Kunden auf Anforderung einen vollständigen Auszug der Aktivitäten seines Projektraums zur Verfügung, insbesondere zur Klärung von Streitigkeiten, zur Beweisführung und zur Erfüllung rechtlicher Pflichten. Dritten — auch der eingeladenen Firma selbst — gibt BauDock ein vollständiges Protokoll nur mit Zustimmung des einladenden Kunden oder aufgrund einer gesetzlichen Pflicht bzw. einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung heraus. Zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung eigener Rechtsansprüche darf BauDock die hierfür erforderlichen Einträge verwenden. Die Rechte der betroffenen Personen nach der Datenschutz-Grundverordnung bleiben unberührt.

(4) Protokollauszüge geben den gespeicherten technischen Stand wieder. BauDock gibt keine Erklärung über die inhaltliche Richtigkeit protokollierter Inhalte ab.

(5) Eine feste Aufbewahrungsfrist besteht nicht. Einträge mit Projektbezug werden gespeichert, solange das Bauvorhaben beim einladenden Kunden besteht; übrige Einträge, solange das jeweilige Konto besteht. Endet der Vertrag zwischen BauDock und dem einladenden Kunden, werden die Einträge seiner Projekträume nach Ablauf der Exportfrist des Kunden (30 Tage) innerhalb von 14 Tagen gelöscht; Sicherungskopien der Datenbank werden im Rotationsverfahren spätestens nach sieben Tagen überschrieben. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung.

§ 12 KI-Funktionen und KI-Credits

(1) KI-Funktionen erzeugen Entwürfe, die fehlerhaft, unvollständig oder unpassend sein können. Der Nutzer hat jeden Entwurf vor der Verwendung selbst zu prüfen und ist für dessen Verwendung allein verantwortlich. KI-Funktionen erbringen keine Rechts-, Steuer- oder technische Fachberatung. Dokumente, deren Inhalt mit einer KI-Funktion erstellt wurde (Angebote, Rechnungen, Protokolle, Berichte, Tagesberichte, Leistungsverzeichnisse), tragen im Dokument den Vermerk „Mithilfe von KI erstellt“.

(2) Bei Nutzung einer KI-Funktion werden die Eingaben und der zugehörige Kontext an den KI-Dienstleister von BauDock (derzeit Anthropic) übermittelt (siehe Datenschutzerklärung). Nach den Vertragsbedingungen des KI-Dienstleisters werden die übermittelten Daten nicht zum Training seiner Modelle verwendet; er speichert sie zu Sicherheitszwecken bis zu 30 Tage. Der Nutzer gibt in KI-Funktionen keine Daten ein, die für den Zweck nicht erforderlich sind, insbesondere keine Gesundheitsdaten oder sonstigen besonderen Kategorien personenbezogener Daten.

(3) Die eingeladene Firma erhält zum Kennenlernen einmalig 2.000 KI-Credits. Ein Anspruch auf weitere Credits, auf Übertragung, Erstattung oder Auszahlung besteht nicht. Die Credits verfallen zwölf Monate nach der Gutschrift, spätestens mit Beendigung des Projektzugangs. BauDock kann das Kennenlern-Guthaben für künftige Einladungen ändern.

§ 13 Haftung

(1) Da der Projektzugang unentgeltlich überlassen wird, haftet BauDock — entsprechend dem gesetzlichen Haftungsmaßstab bei unentgeltlicher Überlassung (§§ 521, 599 BGB) — nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig.

(2) Unberührt und unbeschränkt bleibt die Haftung von BauDock

  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • nach dem Produkthaftungsgesetz,
  • im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie
  • bei Arglist, insbesondere für arglistig verschwiegene Mängel.

(3) Soweit die Haftung für einfache Fahrlässigkeit nach Absatz 1 aus Rechtsgründen nicht ausgeschlossen werden kann, haftet BauDock bei einfach fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die eingeladene Firma regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Pflicht), nur auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.

(4) BauDock haftet nicht für

  • Inhalte, die der einladende Kunde, andere eingeladene Firmen oder sonstige Nutzer einstellen, sowie für deren Richtigkeit;
  • Entscheidungen, Erklärungen, Unterlassungen oder Pflichtverletzungen des einladenden Kunden oder anderer Nutzer;
  • Folgen einer Beschränkung oder eines Entzugs des Zugangs durch den einladenden Kunden;
  • Nachteile im Verhältnis zwischen der eingeladenen Firma und dem einladenden Kunden, die darauf beruhen, dass eine Erklärung nicht auf dem nach deren Vertrag maßgeblichen Weg abgegeben wurde,

soweit BauDock nicht selbst ein Verschulden im Sinne der Absätze 1 bis 3 trifft.

(5) Für den Verlust von Daten haftet BauDock nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur insoweit, als der Schaden nicht durch die nach § 8 Abs. 5 gebotene eigene Sicherung vermeidbar gewesen wäre.

(6) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von BauDock. Die Haftung nach Art. 82 DSGVO bleibt unberührt.

§ 14 Freistellung

Die eingeladene Firma stellt BauDock von Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen einer von der eingeladenen Firma oder ihren Nutzern zu vertretenden Verletzung dieser Bedingungen oder von Rechten Dritter (insbesondere durch eingestellte Inhalte) gegen BauDock geltend machen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. BauDock informiert die eingeladene Firma unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und gibt ihr Gelegenheit zur Stellungnahme; BauDock wird keine Ansprüche ohne Abstimmung anerkennen.

§ 15 Sperrung, Laufzeit und Beendigung

(1) Der Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Die eingeladene Firma kann ihn jederzeit ohne Frist in Textform beenden, z. B. per E-Mail an nik.toedter@baudock.com.

(2) BauDock kann den Nutzungsvertrag mit einer Frist von vier Wochen ordentlich kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schwerwiegenden oder trotz Hinweis fortgesetzten Verstößen gegen § 7 oder § 8 vor.

(3) Der Nutzungsvertrag bzw. der Zugang zum betroffenen Projektraum endet ferner ohne Weiteres, wenn

  • der einladende Kunde den Zugang entzieht,
  • der Vertrag zwischen BauDock und dem einladenden Kunden endet oder
  • der einladende Kunde das Bauvorhaben löscht.

Besteht noch Zugang zu Projekträumen anderer Kunden, bleibt der Nutzungsvertrag insoweit bestehen.

(4) BauDock kann Zugänge vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch, eine Gefährdung der Sicherheit oder einen erheblichen Verstoß bestehen; die berechtigten Interessen der eingeladenen Firma werden berücksichtigt.

(5) Daten nach Beendigung. Inhalte im Projektraum verbleiben beim einladenden Kunden, der insoweit datenschutzrechtlich verantwortlich ist (§ 9 Abs. 3). Die eingeladene Firma hat nach Beendigung keinen Zugriff mehr. Sie ist dafür verantwortlich, benötigte Unterlagen vor Beendigung herunterzuladen; ein Entzug durch den einladenden Kunden kann ohne Vorankündigung erfolgen. Endet der Vertrag zwischen BauDock und dem einladenden Kunden, kann BauDock der eingeladenen Firma während der Exportfrist des Kunden auf Verlangen die von ihr selbst in den Projektraum eingestellten Inhalte zum Export bereitstellen, sofern der einladende Kunde dem nicht aus berechtigtem Grund widerspricht (§ 22 Abs. 6 AGB); ein Anspruch hierauf besteht nicht. Im Projektzugang kann die eingeladene Firma die für sie freigegebenen Dateien einzeln herunterladen; einen Gesamtexport bietet die Plattform nur den Admin-Profilen des Bauträgers und dem Inhaber eines Betriebs mit Volllizenz für deren eigene Daten. Inhalte, die die eingeladene Firma in den Projektraum eingestellt hat, bleiben gespeichert, solange das Bauvorhaben beim einladenden Kunden besteht; endet der Vertrag zwischen BauDock und dem einladenden Kunden, werden sie nach Ablauf von dessen Exportfrist (30 Tage) innerhalb von 14 Tagen gelöscht, Sicherungskopien werden im Rotationsverfahren spätestens nach sieben Tagen überschrieben. Die Kontodaten der Nutzer löscht BauDock 30 Tage nach Entfernen des Zugangs; Protokolleinträge folgen § 11 Abs. 5. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung.

(5a) Löschung des eigenen Kontos. Jeder Nutzer des Projektzugangs kann sein Konto unter „Einstellungen & Hilfe“ nach Bestätigung mit seinem Passwort selbst löschen. Danach ist eine Anmeldung nicht mehr möglich; E-Mail-Adresse, Profilbild und bestätigte Geräte werden entfernt. Inhalte, die der Nutzer in Projekten erstellt hat, einschließlich seines Namens in Protokolleinträgen, bleiben beim jeweiligen einladenden Kunden, der dafür verantwortlich ist (§ 9 Abs. 3).

(6) Eigene Volllizenz. Möchte die eingeladene Firma die Plattform unabhängig vom einladenden Kunden nutzen, eigene Inhalte dauerhaft in einem eigenen Betriebsbereich führen oder Mitarbeiter-Zugänge anlegen, kann sie eine Volllizenz abschließen (siehe baudock.com/preise). Inhalte aus Projekträumen anderer Kunden werden dadurch nicht Teil des eigenen Betriebsbereichs.

§ 16 Datenschutz

(1) Über die Verarbeitung personenbezogener Daten informiert die Datenschutzerklärung von BauDock (https://baudock.com/datenschutz).

(2) BauDock ist Verantwortlicher für die Verarbeitung zur Verwaltung der Nutzerkonten und dieses Nutzungsvertrags einschließlich des Nachweises der Annahme (§ 4 Abs. 2), zur Gerätebindung und Anmeldesicherheit, zur Missbrauchsabwehr sowie zur Wahrung eigener Rechtsansprüche.

(3) Für Inhalte im Projektraum ist der einladende Kunde Verantwortlicher; BauDock verarbeitet diese Daten als Auftragsverarbeiter des Kunden. Für personenbezogene Daten, die die eingeladene Firma selbst einstellt oder übermittelt (z. B. Daten ihrer Beschäftigten auf Fotos oder in Berichten), ist die eingeladene Firma im Verhältnis zu diesen Personen selbst verantwortlich, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Übermittlung an den einladenden Kunden und die Information ihrer Beschäftigten.

§ 17 Änderungen dieser Bedingungen

(1) BauDock kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht (insbesondere Änderung der Rechtslage oder Rechtsprechung, neue Funktionen, Sicherheitserfordernisse). Die Unentgeltlichkeit des Projektzugangs bleibt unberührt.

(2) Die geänderte Fassung wird dem Nutzer bei der nächsten Anmeldung angezeigt und gilt erst, wenn er ihr durch das Pflicht-Häkchen zustimmt; die Zustimmung wird nach § 4 Abs. 2 gespeichert. Stimmt die eingeladene Firma nicht zu, kann sie den Projektzugang ab diesem Zeitpunkt nicht weiter nutzen; beide Seiten können den Vertrag dann nach § 15 beenden.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist die eingeladene Firma Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Nutzungsvertrag der Sitz von BauDock (Langwedel; zuständig sind das Amtsgericht Verden (Aller) bzw. das Landgericht Verden). BauDock kann auch am allgemeinen Gerichtsstand der eingeladenen Firma klagen.

(3) Erklärungen im Rahmen dieses Nutzungsvertrags können in Textform (z. B. E-Mail an die im Konto hinterlegte Adresse) abgegeben werden.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 Abs. 2 BGB).


Anhang — Annahme in der Anwendung

Vor der ersten Nutzung des Projektzugangs zeigt die Plattform diese Bedingungen an. Der Zugang ist erst nutzbar, wenn das folgende Pflicht-Häkchen gesetzt ist (nicht vorausgewählt):

☐ Ich habe die Nutzungsbedingungen für den Projektzugang gelesen und nehme sie für das Unternehmen, für das ich diesen Zugang nutze, und für meine eigene Nutzung an.

Unter dem Häkchen stehen folgende Hinweise:

Der Projektzugang ist unentgeltlich. Umfang und Dauer bestimmt allein der einladende Kunde. Änderungen an Daten sowie das Öffnen und Herunterladen von Dateien werden unveränderbar aufgezeichnet und sind für die Admin-Profile des einladenden Kunden sichtbar (§ 11). Informationen zum Datenschutz enthält die Datenschutzerklärung (https://baudock.com/datenschutz).

Gespeichert werden die in § 4 Abs. 2 genannten Angaben. Bei einer neuen Fassung dieser Bedingungen wird die Annahme erneut abgefragt.